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Zur Prüfung befähigte Person von Fahrzeugen

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05-514: Zur Prüfung befähigte Person von Fahrzeugen
Vermittlung der erforderlichen Prüfgrundlagen nach DGUV Grundsatz 314-003 (2023)
  • Einführung in das Thema
  • Pflichten der regelmäßigen Prüfung - Gesetze und Vorschriften
    • BetrSichV und TRBS 1201/1203
    • DGUV Vorschrift 70
    • DGUV Grundsatz 314-003
  • Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen
  • Zur Prüfung befähigte Person gemäß DGUV Grundsatz 314-003 und TRBS 1203
    • Verantwortungs- und Haftungsbereiche eines Prüfers
  • Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung
    • Festlegung der Prüffristen nach § 3 BetrSichV in Verbindung mit der TRBS 1201 und Kap. 4 des DGUV Grundsatzes 314 003
    • Mängel an Fahrzeugen und deren Dokumentation
    • Auswirkung und Bewertung von Mängeln
  • Theoretische Abschlussprüfung
Ziel
Bei der Prüfung nach der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (DGUV Vorschrift 70) steht die Betriebssicherheit des Fahrzeugs, die sich aus 2 Teilprüfungen zusammensetzt, im Vordergrund. Die Formel lautet: Betriebssicherheit ist die Summe aus Verkehrssicherheit und Arbeitssicherheit. Der Prüfgrundsatz DGUV 314-003 gibt dem Ganzen noch eine besondere Bedeutung, da hier anhand definierter Arbeits- / Checklisten alle besonderen Prüfpunkte aus Sicht der Arbeitssicherheit betrachtet werden. Diese Prüfung erfolgt größtenteils im Rahmen einer Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung. Die Ergebnisse der Prüfung sind schriftlich festzuhalten und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Unser eintägiges Seminar vermittelt Ihnen das notwendige, allgemeine und fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung der geforderten visuellen Prüfung.
Zielgruppe
Personen für die Prüfung von Fahrzeugen müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, z. B. Kfz-Mechaniker, Kfz-Mechatroniker oder Landmaschinen-Mechatroniker. Als abgeschlossene Berufsausbildung gilt auch ein abgeschlossenes Studium z. B. der Fachrichtung Maschinenbau oder Fahrzeugtechnik. Es ist den Empfehlungen des DGUV Grundsatzes 314-003 Folge zu leisten.
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung (digital) Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie das Zertifikat als "Zur Prüfung befähigte Person (Sachkundiger) von Fahrzeugen nach DGUV Vorschrift 70 § 57".
Leistungen
Im Preis sind die Prüfungsgebühr, das Zertifikat, Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Das Seminar wird nach den gültigen gesetzlichen und autonomen Vorschriften, wie die TRBS 1203, die DGUV Vorschrift 70 und der DGUV Grundsatz 314-003 durchgeführt. Bitte beachten Sie die allgemeinen Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen laut TRBS 1203 und DGUV Grundsatz 314-003 Kapitel 5.2 - 5.4.
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