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Zur Prüfung befähigte Person von Gießpfannen in der Stahlbranche

Produktbild von Zur Prüfung befähigte Person von Gießpfannen in der Stahlbranche
05-546: ZPbP Gießpfannen
Anwendung der Inhalte aus Unfallverhütungsvorschriften auf die Prüfung von Gießpfannen
  • Rechtliche Grundlagen
    • Auszüge aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
    • BetrSichV, TRBS 1111, TRBS 1201 sowie TRBS 1203
    • DGUV Regel 109-608 Branche Gießereien
    • DGUV Regel 109-601 Branche Erzeugung Roheisen und Stahl
    • DGUV Regel 109-604 Metallhütten
    • DGUV Information 209-018 Prüfung von Gießpfannen
  • Zu beachtende Normen und ergänzende Regelwerke der DGUV
    • DIN EN 1247 Gießereimaschinen - Sicherheitsanforderungen für Pfannen, Gießeinrichtungen, Schleudergießmaschinen, kontinuierliche und halbkontinuierliche Stranggießmaschinen
    • DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb
  • Arten, Aufbau, Funktion und Ursachen für das Entstehen und die Bewertung von Schäden der unterschiedlichen Gießpfannen
  • Prüfumfang, Bedeutung und Inhalte wie z. B.
    • Die tägliche Inaugenscheinnahme
    • Die Sicht-, Funktions- und Zwischenprüfung
    • Die Hauptprüfung
    • Die außerordentliche Prüfung
  • Festlegung der Prüffristen nach BetrSichV / TRBS 1201
  • Dokumentation der Prüfungen und Führen eines Pfannenbuches
  • Praxis vor Ort (Inaugenscheinnahme und Erläuterungen)
Ziel
Nach § 3 Absatz 6 Satz 6 in Verbindung mit § 2 Absatz 6 der BetrSichV und der DGUV Information 209-018 Kap. 1.2 ist für die Prüfung der Gießpfannen eine zur Prüfung befähigte Person zu beauftragen. Sie als ausgewählte Person mit geeigneter Berufsausbildung, zeitnaher Tätigkeit sowie Berufserfahrung zur Beurteilung des sicheren Zustands von Gießpfannen können im Anschluss als zur Prüfung befähigte Person bestellt werden und eigenverantwortlich die Prüfungen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 14 durchführen. Dieses Seminar vermittelt Ihnen die zu beachtenden Inhalte der Vorschriften und Regelwerke für die Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen an o. g. Arbeitsmitteln und damit die erforderliche Fachkunde als Grundlage der Bestellung.
Zielgruppe
Personen, die die erforderliche Berufserfahrung und ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Gieß-, Transport- und Schlackenpfannen und der dadurch bedingten Gefahren haben und mit Prüfverfahren soweit vertraut sind, dass sie den arbeitssicheren Zustand der Pfannen und deren Lastaufnahmemittel und Kippantriebe beurteilen können
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Hinweise
Bitte beachten Sie die allgemeinen Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen laut TRBS 1203 sowie DGUV Information 209-018 Kap. 1.2.
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p.P.

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