Zur Prüfung befähigte Person von Hubladebühnen, Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen, Verlade- und Überladebrücken

05-501: Hebebühnen
Vermittlung der Prüffachkunde
  • Rechtliche Grundlagen
    • BetrSichV und mitgeltende TRBS
    • DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 Betreiben von Hebebühnen
    • DGUV Grundsatz 308-002 Prüfen von Hebebühnen
    • DGUV Grundsatz 308-003 Führen eines Prüfbuchs
    • DGUV Informationen 208-040 Beschaffenheit Fahrzeughebebühnen
    • DGUV Informationen 208-019 Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen
    • DGUV Informationen 208-001 Ladebrücken
  • Betrieb und Bauarten von
    • Hubladebühnen
    • Hebebühnen
    • Hubarbeitsbühnen
    • Verladestellen, Verladebrücken, Überladebrücken, Ladebrücken und fahrbare Rampen
  • Sicherheitsrelevante Bauteile der Bauarten
  • Sicherheitsgerechtes Verhalten bei der Benutzung von Hebebühnen nach Vorgaben der DGUV
  • Auswahl und Qualifikation der zur Prüfung befähigten Person
  • Prüfgrundlagen, Organisation und Ablauf
  • Theoretische Prüfung nach VDI 4068 Blatt 1
Ziel
Sie als erfahrene Person mit geeigneter technischer Berufsausbildung und der Fachkunde zur Beurteilung des sicheren Zustands des zu prüfenden Arbeitsmittels können im Betrieb als zur Prüfung befähigte Person bestellt werden und im Anschluss eigenverantwortlich die Prüfungen der Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung § 14 durchführen. Dieses Seminar vermittelt Ihnen die Inhalte der Vorschriften und Regelwerke für die Durchführung der Prüfungen an o. g. Arbeitsmitteln und damit die erforderliche Fachkunde als Grundlage der Bestellung. Sie erhalten praxisnahe Hinweise zu Organisation, Ablauf und Dokumentation der Prüfungen.
Zielgruppe
Erfahrenes Fachpersonal, das zukünftig als zur Prüfung befähigte Person bestellt werden soll.
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie den Qualifikationsnachweis der Fachkenntnisse.
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Der Unternehmer kann Personen, die die unter Ziel genannten Voraussetzungen erfüllen, mit der Durchführung der Prüfungen nach § 14 BetrSichV beauftragen. Die Qualifikation für die ergänzende Prüfung von elektrischen Bauteilen nach DGUV Vorschrift 3 bzw. VDE 0701/0702 wird in diesem Seminar nicht vermittelt.