Zur Prüfung befähigte Person von Zentrifugen nach DGUV Regel 100-500 Kap. 2.11

05-839: Zentrifugen
Vermittlung der Prüffachkunde
  • Rechtliche Grundlagen
    • Arbeitsschutzgesetz
    • Betriebssicherheitsverordnung
  • Technische Regelwerke
    • DGUV Regel 100-500 Kap. 2.11 Teil 3, EN 12547, DIN 24405
  • Sicherheitsrelevante Teile (Begriffsbestimmungen)
  • Arten der Gefährdung
    • Mechanische und elektrische Gefährdung
    • Gefährdung durch Schleudergut
  • Prüfungen
    • Vor der Erstinbetriebnahme
    • Wiederkehrende Prüfungen
  • Dokumentation der Prüfungen
  • Betriebsanweisungen
  • Einweisung in das Prüfen einer Zentrifuge
  • Prüfplanung und Dokumentation
    • Praktischer Umgang mit dem Prüfbuch
Ziel
Sie als betriebserfahrene Person mit geeigneter Berufsausbildung und der Fachkunde zur Beurteilung des sicheren Zustands der Arbeitsmittel können im Betrieb als zur Prüfung befähigte Person bestellt werden und im Anschluss eigenverantwortlich die Prüfungen der Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung § 14 durchführen. Dieses Seminar vermittelt Ihnen die Inhalte der Vorschriften und Regelwerke für die Durchführung der Prüfungen an o.g. Arbeitsmitteln und damit die erforderliche Fachkunde als Grundlage der Bestellung. Darüber hinaus erhalten Sie praxisnahe Hinweise zu Organisation, Ablauf und Dokumentation der Prüfungen.
Zielgruppe
Betriebserfahrenes Fachpersonal, das zukünftig als zur Prüfung befähigte Person bestellt werden soll.
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung als Nachweis der Fachkenntnisse
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Der Unternehmer kann Personen, die die unter Ziel genannten Voraussetzungen erfüllen, mit der Durchführung der Prüfungen nach § 14 BetrSichV beauftragen.
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