Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern (Hochdruckreinigern)

03-18: Hochdruckreiniger
Vorgeschriebene Erst- / Jahresunterweisung nach ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.36
  • Definition von Flüssigkeitsstrahlern (Hochdruckreinigern) nach DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.36
  • Rechtliche Grundlagen der Unterweisung
  • Gefährdungen beim Umgang mit Flüssigkeitsstrahlern
  • Informationen des Herstellers (Gebrauchs- / Bedienungsanleitung)
  • Aufbau Betriebsanweisung
  • Unterweisung
  • Prüfkriterien für den Bediener
  • Zusammenfassung
  • Praktische Einweisung am Arbeitsmittel
Ziel
Die Versicherten sind vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, über die Gefahren beim Umgang mit Hochdruckreinigern (Flüssigkeitsstrahlern) zu unterweisen. Dies beinhaltet die Sicherheitsbestimmungen, das Verhalten bei Unfällen und Störungen sowie die dabei zu treffenden Maßnahmen gemäß bereit gestellter Betriebsanweisung. Ergänzend wird den Versicherten unter Zuhilfenahme der Gebrauchs- / Bedienungsanleitung des Herstellers und der vom Arbeitgeber erstellten tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung vermittelt.
Zielgruppe
Beschäftigte, die gewerblich mit Flüssigkeitsstrahlern (Hochdruckreinigern) arbeiten müssen
Abschluss
Unterweisungsnachweis
Hinweise
Für die praktische Einweisung am Arbeitsmittel sind durch den Auftraggeber / Unternehmer die zu verwendeten Flüssigkeitsstrahler mit Gebrauchsanleitung (nach ArbSchG auch Betriebsanweisungen) zur Verfügung zu stellen.

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p.P.

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