Arbeits- und Gesundheitsschutz in Klein- / Kleinstbetrieben

03-144: Arbeitsschutz Kleinbetriebe
Überblick der Mindestanforderungen und deren Umsetzung in der Praxis
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland
    • Strukturen, Aufbau, überwachende Stellen
    • Grundlegende Arbeitsschutzverordnungen
    • Struktur und Anwendung der berufsgenossenschaftlichen Regelwerke
    • Frageforum zum Themenblock
  • Grundlegende Forderung aus
    • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
    • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
    • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
    • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
    • Frageforum zum Themenblock
  • Überblick, Bedeutung und rechtliche Stellung von Technischen Regelwerken zu den Arbeitsschutzverordnungen
    • ASR, TRBS, BekBS, EmpfBS, TRGS, BekGS etc.
  • Betrieblicher Organisationsaufbau Arbeits- und Gesundheitsschutz
    • Mindestanforderungen
    • Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer
    • Implementierung der zu beachtenden Regelwerke im betrieblichen Alltag
    • Branchenspezifische Beispiele
Ziel
Das Mitwirken, das Unterstützen, das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und Arbeits- / Betriebsanweisungen sowie die Übertragung von Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen, unabhängig von der Unternehmensgröße und der Branche, in jedem Unternehmen angemessen organisiert, abgebildet und umgesetzt werden. Sie als Arbeitgeber nach § 2 (3) des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) müssen sich zur Erfüllung Ihrer Aufgabe regelmäßig fortbilden, da sich die zu beachtenden Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften regelmäßig weiterentwickeln. In diesem eintägigen Seminar werden Ihnen die aktuellen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerke im Arbeits- und Gesundheitsschutz kurz dargestellt und für Ihre betriebliche Praxis erläutert.
Zielgruppe
Betrieblich verantwortliche Personen in Klein- / Kleinstbetrieben mit Personalverantwortung
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Das Seminar ersetzt nicht die erforderlichen Schulungen des möglichen Unternehmermodells (gilt in der Regel für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten - in einigen Branchen bis zu 30 Beschäftigten - und ist eine Alternative zur Regelbetreuung) Ihrer zugeordneten Berufsgenossenschaft.

Buchung
p.P.

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