Arbeitsstättenrecht in der Praxis

03-09: ArbStättV
Praktische Anwendung und Neuerungen aus dem Arbeitsstättenrecht (ASR / ArbStättV)
Ziel
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gibt verbindliche Anforderungen für alle Unternehmen an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsplätzen und Arbeitsstätten vor. Konkretisiert werden diese Anforderungen durch die regelmäßig an den Stand der Technik angepassten Arbeitsstättenregeln (ASR). Dies erfordert eine konsequente Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, die Einhaltung der Rechtskonformität und eine regelmäßige Risikoanalyse, um Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen zu senken. Besonderes Augenmerk gilt der Betrachtung der Gemeinschaftsunterkünfte, der Lüftung, der Planung und der Gestaltung neuer Arbeitsplätze. Auch bei kleineren Umbauten oder der Nutzungsänderung vorhandener Flächen ist umsichtiges Handeln unerlässlich. Unser eintägiges Seminar versetzt Sie in die Lage, die Anforderungen der ArbStättV schon bei der Planung von Bauvorhaben zu berücksichtigen und die Umsetzung der ArbStättV gegenüber Ihrer Aufsichtsbehörde nachzuweisen.
03-09: ArbStättV
  • Die ArbStättV und deren konkretisierende Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
    • Übersicht Änderungen, Neuerungen, Aufbau und Inhalte
    • Kommentierung durch den LASi
    • Struktur, Inhalte und Neuerungen im Überblick (praktisches Beispiel)
  • Ergänzungen zur aktuellen Lage (Pandemie, Lüftung, Luftreinigung etc.)
  • Telearbeitsplatz - mobiles Arbeiten - Home-Office
    • Verantwortung der Arbeitgeber
  • Arbeitsstättenrecht versus Baurecht
  • Konsequenzen für die Tätigkeit der Arbeitsschutzakteure und der betrieblichen verantwortlichen Person nach § 13 ArbSchG
  • Diskussion und Erfahrungsaustausch - Das ist jetzt zu tun!
Zielgruppe
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Fach- und Führungskräfte, Architekten
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Dieses Seminar eignet sich als Fortbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte, wie sie in § 5 ASiG und § 20 der DGUV Vorschrift 1 zwingend gefordert wird.

Buchung
p.P.

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Dieses Seminar wird jedoch als Inhouse-Seminar angeboten, HIER können Sie ein Angebot einholen.

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