Ausbildung zum Ausbilder für Fahrer von Flurförderzeugen nach DGUV Grundsatz 308-001
Seminar Nr.: 03-44
Detaillierte Beschreibung mit Buchungsformular zum Ausdruck in DIN A4. Wir empfehlen die bequeme Online-Buchung über unsere Website.
Wählen Sie Ihr bevorzugtes Lernformat aus:
ab 1.295,00 € p.P.
zzgl. MwSt.
zzgl. MwSt.
Dauer: 3 Tage
Ihr nächstmöglicher Seminartermin: ab 19.01.2026
03-44: Gafa-Ausbilder
- Vorbereitung der Unterweisungsteile Theorie und Praxis
- Zusammenstellung der Schulungsunterlagen und des Zeitplans
- Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 68 - Flurförderzeuge
- Mitgeltende technische Regelwerke für Flurförderzeuge (Stapler)
- Maschinenrichtlinie 2006/42 und deren Auswirkung auf Flurförderzeuge
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und deren Auswirkung auf Flurförderzeuge allgemein
- BetrSichV Anhang 1 und Anhang 2 und die speziellen Anforderungen an Flurförderzeuge
- Fahrerrückhaltesysteme
- Grundsätzlicher Aufbau von Staplern und die Besonderheiten bzw. Unterschiede zwischen den Antriebsarten Gas, Strom und Kraftstoff
- Persönliche Voraussetzung für das Führen von Flurförderzeugen (DGUV Vorschrift 1 § 7)
- Pflichten und Verantwortung der Staplerfahrer und der betrieblichen Vorgesetzten
- Vorbereitung der theoretischen und praktischen Abschlussprüfung
- Schriftliche Abschlussprüfung als Nachweis der erforderlichen Fachkunde als Ausbilder
- Feststellung der Prüfungsergebnisse und Vorgehensweise bei der Ausstellung der Fahrerlaubnis
Ziel
Sie verfügen selbst über einen Staplerführerschein und Ihre Organisation möchte Sie zum Ausbilder benennen, so dass Sie eigenständig Staplerführerscheine ausstellen können. In diesem Seminar zeigen Ihnen unsere erfahrenen Trainer, welche Kenntnisse Sie weitervermitteln müssen.
Zielgruppe
Erfahrene Staplerfahrer, die eine Fahrerlaubnis besitzen und zukünftig selbst Bedienpersonal ausbilden sollen.
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung (digital)
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie den Fachkundenachweis der erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang für Ausbilder von Flurförderzeugen.
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Als Ausbilder für Flurförderzeugfahrer kann tätig werden, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften vertraut ist. Dies beinhaltet auch das notwendige Sprachverständnis (deutsch).
Weitere Voraussetzungen sind:
Mindestalter 24 Jahre / Erfolgreiche Ausbildung zum Fahrer von Flurförderzeugen / Zwei Jahre Erfahrung im Umgang mit oder dem Einsatz von Flurförderzeugen / Meister oder mindestens vierjährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion
Ähnliche Seminare
Über das Herz-Symbol können Sie Seminare im Merkzettel integrieren um diese zu vergleichen.
Buchung
p.P.
| Beginn | Ende | Dauer | Tagungsort | Preis zzgl. MwSt. | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2026 | |||||||
|
|
|
|
3
Tage
|
66280 Sulzbach
|
|
1.295,00 €
|
|
|
|
|
|
3
Tage
|
55122 Mainz
|
|
1.295,00 €
|
|
|
|
|
|
3
Tage
|
56112 Koblenz-Lahnstein
|
|
1.295,00 €
|
|
|
|
|
|
3
Tage
|
66280 Sulzbach
|
|
1.295,00 €
|
|
|
|
|
|
3
Tage
|
48143 Münster
|
|
1.295,00 €
|
|
|
|
|
|
3
Tage
|
45525 Hattingen
|
|
1.295,00 €
|
|
|
|
|
|
3
Tage
|
22177 Hamburg
|
|
1.295,00 €
|
|
|
|
|
|
3
Tage
|
36037 Fulda
|
|
1.295,00 €
|
|
|
|
|
|
3
Tage
|
90449 Nürnberg
|
|
1.295,00 €
|
|
|
|
|
|
3
Tage
|
85435 Erding
|
|
1.295,00 €
|
|
|
|
|
|
3
Tage
|
90449 Nürnberg
|
|
1.295,00 €
|
|
|
|
|
|
3
Tage
|
70569 Stuttgart
|
|
1.295,00 €
|
|
Als Ausbilder für Flurförderzeug-Fahrer kann tätig werden, wer Kapitel 5 im DGUV-Grundsatz 308-001 beachtet in Verbindung mit der TRBS 1116! Ausnahmen von diesen Empfehlungen sind mit der zuständigen BG abzustimmen!
Im DGUV-Grundsatz 308-001 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern" und in der TRBS 1116.
Mit dieser Anforderung soll gewährleistet werden, dass der Ausbilder über Fähigkeiten verfügt, eine Ausbildung erfolgreich durchführen zu können. Hierzu gehört z. B. Ausbildungskonzepte zu erstellen, Fachkenntnisse zu vermitteln und eine Schulung im Nachgang nachzubereiten.
Nicht zwingend, aber wünschenswert, da unsere Fachreferenten/Dozenten bei der Vorstellung dies hinterfragen.
Es ist wie überall: Zurzeit gibt es keine starren Fristen für die Fort- und Weiterbildung von Trainern bzw. Ausbildern.Der Maßstab ist derselbe wie für Prüfer: Wenn eine Person regelmäßig und mehrmals im Monat oder Quartal prüft oder schult, kann der notwendige Zeitpunkt einer Fortbildung entsprechend angepasst werden.
Ja, nach derzeitiger Rechtslage gibt es von Seiten der Berufsgenossenschaft keine Einschränkung oder eine andere zentrale Stelle, bei der man seine erworbene Qualifikation registrieren lassen muss. Als Ausbilder/Trainer dürfen Sie auch extern die Flurförderzeuge ausbilden, indem Sie den Nachweis erbringen, dass Sie selbst in diese eingewiesen wurden und Berufserfahrung nachweisen können.
Die Schulungsunterlage zur Erfüllung der Vorgabe des Ausbildungs-Grundsatz 308-001 der DGUV, müssen die Trainer/Ausbilder selber erstellen oder bei bekannten Fachverlagen käuflisch erwerben. Dies betrifft auch die dazu gehörenden Fahrerlaubnisscheine.
Der Unfallversicherungsträger bzw. die DGUV schreibt in ihrem Regelwerk (Ausbildungsgrundsatz), dass auch Personen mit einer vierjährigen Tätigkeit in gleichwertiger Funktion dies sicherstellen können. Somit liegt es im Auswahlverfahren des Arbeitgebers, wer ausbilden darf – unter ergänzender Beachtung der TRBS 1116.
Nein, nur die Voraussetzungen des angehenden Trainer/Ausbilder. Die 5 Tage bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften ist nicht auf die freien Träger 1:1 zu übertragen!
Als angehender Ausbilder/Trainer darf ich nur die mobilen Arbeitsmittel bzw. Flurförderzeuge schulen, die gemäß DGUV Vorschrift 68 definiert sind und in die ich als angehender Trainer selbst eingewiesen bin, für die ich eine zeitnahe Tätigkeit nachweisen kann und für die ich somit die erforderliche Praxis vorweisen kann.
Die Reg.-Nr. auf dem Deckblatt des Fahrausweises ist eine interne Nummer und nicht zwingend vorgegeben. Sie dient als interne, fortlaufende Nummer zur Erfassung der ausgestellten Fahrausweise. Auch der Stempel des Ausbilders ist nicht vorgegeben. Die ausbildende Stelle (Firma) sollte hier einen eindeutigen Nachweis abbilden, wer – und vor allem wo – die Ausbildung oder Nachschulung durchgeführt hat. Der Ausbilder/Trainer muss hierfür die Nachweise bei einer Kontrolle vorweisen können
Inhouse-Seminare
Alle unsere Seminare lassen sich auch in Ihrem Unternehmen durchführen. Gerne stimmen wir diese individuell mit Ihnen ab.
Inhouse-Lösung anfragen