Ausbildung zum Ausbilder für Kranführer nach DGUV Grundsatz 309-003
Seminar Nr.: 05-521
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ab 1.295,00 € p.P.
zzgl. MwSt.
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Dauer: 3 Tage
Ihr nächstmöglicher Seminartermin: ab 23.03.2026
05-521: Ausbildung zum Ausbilder für Kranführer nach DGUV Grundsatz 309-003
Flur- und kanzelgesteuerte, ortsfeste Krane
- Anwendungs- und Ausführungsformen der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern
- Gesetzliche Grundlagen der Fahrerausbildung
- EU-Maschinenverordnung 2023/1230
- Betriebssicherheitsverordnung
- Europäische und nationale Vorschriften in ihrem Bezug auf das Führen von Krananlagen
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriftenwerke DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 52, DGUV Grundsatz 309-003
- Sicherer Lasttransport
- Führen von flurbedienbaren Krananlagen und Anschlagtechnik
- Verantwortung und Haftung der Kranführer und der betrieblichen Vorgesetzten
- DGUV Vorschrift 1 § 7 - Themendarstellung
- Praktische und theoretische Prüfung der Kranführer
- Abschlussprüfung
Ziel
Sie verfügen selbst über einen Kranführerausweis und Ihre Organisation möchte Sie zum Ausbilder benennen, so dass Sie eigenständig Kranführer ausbilden können. In diesem Seminar zeigen Ihnen unsere erfahrenen Trainer, welche Kenntnisse Sie weitervermitteln müssen.
Zielgruppe
Erfahrene Kranführer, die einen Bedienausweis besitzen und zukünftig selbst Bedienpersonal ausbilden sollen.
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung (digital) zum Nachweis der erfolgreichen Teilnahme
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Als Ausbilder für Kranführer kann tätig werden, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Kranführung hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften vertraut ist.
Weitere Voraussetzungen sind:
Mindestalter 24 Jahre / Erfolgreiche Ausbildung zum Kranführer / Zwei Jahre Erfahrung im Umgang mit oder dem Einsatz von Kranen / Meister oder mindestens vierjährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion
Über das Herz-Symbol können Sie Seminare im Merkzettel integrieren um diese zu vergleichen.
Buchung
p.P.
| Beginn | Ende | Dauer | Tagungsort | Preis zzgl. MwSt. | |||
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| 2026 | |||||||
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3
Tage
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66280 Sulzbach
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1.295,00 €
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3
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90449 Nürnberg
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1.295,00 €
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3
Tage
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56112 Koblenz-Lahnstein
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1.295,00 €
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3
Tage
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78050 Villingen-Schwenningen
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1.295,00 €
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3
Tage
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50667 Köln
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1.295,00 €
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3
Tage
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90449 Nürnberg
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1.295,00 €
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3
Tage
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54295 Trier
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1.295,00 €
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3
Tage
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90449 Nürnberg
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1.295,00 €
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3
Tage
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34132 Kassel
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1.295,00 €
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3
Tage
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97070 Würzburg
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1.295,00 €
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Es ist wie überall, es gibt zurzeit keine starren Fristen der Fort- und Weiterbildung der Trainer/Ausbilder. Der Maßstab ist der gleiche wie für Prüfer, wenn eine Person regelmäßig und das mehrmals im Monat/Quartal prüft oder schult, kann der notwendige Zeitpunkt einer Fortbildung angepasst werden.
Nein, nur die Krantypen, in den man selber die Bedien-/Fahrberechtigung und Erfahrung hat! Ergänzend sind immer die Forderungen des Ausbildungsgrundsatzes der DGUV zu beachten und einzuhalten!
Wenn Ihnen Ihr Unternehmen bescheinigt, dass Sie mal eine Kranbedienerschulung erfolgreich abgeschlossen haben und zusätzlich, dass Sie regelmäßig und zeitnah Umgang/Bedienung mit den Krananlagen hatten, ist die Teilnahme kein Problem.
Als Ausbilder für Kranführer kann tätig werden beschreibt der DGUV Grundsatz 309-003 nicht. Jedoch ist zu empfehlen, die Anforderungen für Ausbilder von Flurförderzeugen zu beachten und dies in Verbindung mit der TRBS 1116 abzugleichen. Ausnahmen von diesen Empfehlungen sind mit der zuständigen BG abzustimmen.
Mit dieser Anforderung soll gewährleistet werden, dass derdie Ausbilderin über die Fähigkeiten verfügt, eine Ausbildung erfolgreich durchführen zu können. Hierzu gehört z. B., Ausbildungskonzepte zu erstellen, Fachkenntnisse zu vermitteln und eine Schulung im Nachgang nachzubereiten.
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