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Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

03-390 a: Sifa 1
Staatlich anerkannter Lehrgang im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes - Ausbildungsstufe I - Präsenzphase 1

Ausbildungsstufe I

Präsenzphase 1: (Dauer: 5 Tage)


  • Einführung in Sicherheit und Gesundheitsschutz und die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Grundlagen des Entstehens und Vermeiden von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen
  • Leistungsvoraussetzungen des Menschen als Grundlage zur Gestaltung der Arbeit
  • Gefährdungsfaktoren (Mechanische Faktoren, Schall, psychische Faktoren) und gesundheitsgefährdende Faktoren
  • Übersicht zur Gesamtheit der Gefährdungsfaktoren
  • Analysen - Grundlagen für das Tätigwerden der Sifa
  • Gesamtüberblick zur Ermittlung von Gefährdungen
  • Einführung in das Selbstlernen

Selbstlernphase (SLP) 1 (ca. 6 Wochen) + Lernerfolgskontrolle (LEK) 1 zu Beginn der Präsenzphase 2

Bei erfolgreichem Absolvieren der Lernerfolgskontrolle 1 - Teilnahme an Seminar-Nr. 03-390 b

Ziel
Mit dieser Lehrgangsreihe können Sie sich, wenn Sie die Anforderungen an Ausbildung und Erfahrung erfüllen, zur anerkannten Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. zum Sicherheitsingenieur qualifizieren. In den einzelnen Modulen erwerben Sie umfassende Kenntnisse im Arbeitsschutz, um sich auf die anspruchsvolle Tätigkeit vorzubereiten.
Zielgruppe
Ingenieure, Techniker, Meister und Personen mit Ausnahmegenehmigung, die als Fachkraft für Arbeitssicherheit zukünftig den betrieblichen Arbeitsschutz koordinieren sollen
Abschluss
Nach Abschluss des Seminars-Nr. 03-390 d: Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) mit staatlicher Anerkennung
Leistungen
Der Preis setzt sich folgendermaßen zusammen: Präsenzphase 1 = 1.095,00 EUR zzgl. MwSt. + LEK 1 = 200,00 EUR zzgl. MwSt + DVD = 294,12 EUR zzgl. MwSt. Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
In diesem Bereich bieten wir auch Webinare an. Die Termine sowie weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Weiterbildung / Webinare.
FAQ
In Ihrem Falle ist eine Antwort mit JA oder NEIN pauschal nicht möglich, da Ihre zuständige Unfallkasse Ausnahmen machen kann - sofern Sie diese Ausbildung über den Arbeitgeber benötigen. Also muss eine Abstimmung mit der Unfallkasse abgestimmt werden - diese gibt die Zu- oder Absage!
Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Meisterprüfung mindestens vier Jahre lang als Meister oder in gleichwertiger Funktion tätig war und einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat.
Die Module A – D sind Grundschulungen, danach kann man als Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) tätig werden, aber noch nicht endgültig bestellt werden, da der branchenspezifische Teil (Modul E) nämlich fehlt. Erst nach Modul E erhält der Teilnehmer den kompletten Abschluss.

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p.P.

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Dieser Termin findet als Präsenz- und Online-Seminar statt
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In Ihrem Falle ist eine Antwort mit JA oder NEIN pauschal nicht möglich, da Ihre zuständige Unfallkasse Ausnahmen machen kann - sofern Sie diese Ausbildung über den Arbeitgeber benötigen. Also muss eine Abstimmung mit der Unfallkasse abgestimmt werden - diese gibt die Zu- oder Absage!
Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Meisterprüfung mindestens vier Jahre lang als Meister oder in gleichwertiger Funktion tätig war und einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat.
Die Module A – D sind Grundschulungen, danach kann man als Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) tätig werden, aber noch nicht endgültig bestellt werden, da der branchenspezifische Teil (Modul E) nämlich fehlt. Erst nach Modul E erhält der Teilnehmer den kompletten Abschluss.

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