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Beauftragte Person für den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen

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07-511: Beauftragte Person für den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen
Beaufsichtigung, Wartung und Instandhaltung
  • Gesetzliche Grundlagen
    • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
    • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 3121
    • DGUV Information 209-053 „Tätigkeiten an Aufzugsanlagen“
    • Aufzugsrichtlinie / Maschinenrichtlinie
    • Pflichten von Aufzugsbetreiber und Aufzugswärter
    • Personenaufzüge / Lastenaufzüge
  • Technische Grundlagen
    • DIN EN 13015: Instandhaltung von Aufzügen
    • Sicherheitsregeln für Konstruktion und Einbau von Aufzügen EN 81
  • Ausführungsarten von Personenaufzügen
    • Treibscheibenaufzug
    • Direkter und indirekter hydraulischer Aufzug
  • Besondere Bauteile an den verschiedenen AZ-Arten (Mechanische Sicherheitseinrichtungen)
    • Treibscheibe
    • Bremse
    • Geschwindigkeitsbegrenzer
    • Fangvorrichtung etc.
  • Sicherheitsbauteile mit Sicherheitsschalter und ihre Funktionen (Elektrische Sicherheitseinrichtungen)
    • Türverriegelungen, Puffer
    • Oberer / Unterer Endschalter etc.
  • Unfallgefahren bei Aufzügen
  • Aufgaben der beauftragten Person (Aufzugswärter)
    • Begutachtung auf sichtbare Mängel bei direkten und indirekten hydraulischen Aufzügen
  • Praktische Übungen
Ziel
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die zugehörige TRBS 3121, Betrieb von Aufzugsanlagen, stellt wesentliche Anforderungen an den Betreiber von Aufzugsanlagen, z. B. zum Beaufsichtigen, zum Warten und Instandhalten. So werden sicherheitstechnische und organisatorische Anforderungen, die im Hinblick auf die sichere Verwendung von Aufzugsanlagen zu berücksichtigen sind, detailliert beschrieben. Unser 2,5-tägiges Seminar informiert Sie über die gesetzlichen Grundlagen und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen bei der Errichtung und dem Betrieb von Aufzugsanlagen. Es erklärt die technischen Grundlagen der Ausführung von Aufzugsanlagen und deren Sicherheitseinrichtungen. Des Weiteren werden Unfallgefahren beim Betrieb von Aufzugsanlagen beschrieben und erklärt, wie Unfälle und Schäden vermieden werden können. Es wird beschrieben, wie, wann und wie oft Wartungen an Aufzugsanlagen durchgeführt werden sollen. Anhand einer praktischen Übung erfahren Sie, wie beauftragte Personen die Funktionen des Aufzugswärters zur Beaufsichtigung und Kontrolle von Aufzügen und die Befreiung eingeschlossener Personen wahrnehmen können.
Zielgruppe
Instandhalter, Haustechniker, Wartungspersonal
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung (digital)
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Das Seminar erfüllt die Forderungen nach BetrSichV Anhang 1 Punkt 4 und nach Qualifikation der Personen für die Durchführung der Funktionsprüfungen an Aufzügen. Dieses Seminar eignet sich besonders zur Durchführung in Ihrem Unternehmen.
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