10.05.23

Frequenzumrichter - Schutz gegen den elektrischen Schlag
Die dahinterliegende Problematik wird vom UK221.1 des DKE extra in einem „Hinweis zur Norm“ vom 22.06.2020 dargelegt.
Der UK221.1 weitet den betrachteten Bereich zunächst auf Frequenzumrichter und USV-Anlagen aus. Demnach steht zuerst der Hersteller in der Verantwortung, Maßnahmen zur Sicherstellung der Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag zu definieren. Dies wird auch in der DKE-Verlautbarung vom 05.02.2020 verlangt.
Tut dieser das nicht von sich aus und Sie als VEFK - falls Sie überhaupt im Projektteam sind - lassen dies zu, wird ein sorgfältiger Prüfer
diesen Mangel finden, aber nicht beseitigen können. Dies geschieht dann
zu einem Zeitpunkt, zu dem dann maximaler Zeitdruck herrscht. Der
„Schwarze Peter“ dürfte bei Ihnen als VEFK landen, wenn die
Produktionsanlage des Betreibers wegen eines fehlenden
positiven Prüfberichts des Prüfers nicht in Betrieb gehen könnte. Aus
diesem Grund sollten Sie als VEFK oder der Verantwortliche im
Projektteam das Thema zu Beginn des Projekts mit dem Hersteller lösen.
Mitunter reicht es schon aus, wenn Sie sich vom Hersteller den vom ZVEI
mit Bezug zum UK221.1 bereitgestellten „Musterwortlaut für Herstellererklärungen für Leistungshalbleiter-Umrichtersysteme“ oder etwas Gleichlautendes zur Verfügung stellen lassen.
Expertenwissen dazu erhalten Sie in unserem Seminar „Optimierung von Elektromotoren und Frequenzumrichtern“ (Seminar-Nr.: 04-872)
Ein Auszug aus der VEFK aktuell 10/2022
Wolfgang Schwinn
Senior Consultant
TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH
Peter Neu
Senior Consultant
TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH