07.11.23

Blog_VEFK_2023-02_Photovoltaik_550x350

Photovoltaik-Anlagen planen, errichten, prüfen

Sichere und verfügbare Photovoltaik-Anlagen(PV-Anlagen) sollen vermehrt einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen elektrischen Energieversorgung in Deutschland leisten. Dies ist nur möglich, wenn Planung, Errichtung, Prüfung und Instandhaltung fachgerecht erfolgen. Bei den Prüfungen unterscheidet man immer die Erstprüfung von der wiederkehrenden Prüfung. Regelwerke, die solche Prüfungen fordern, sind z.B.
  • Betriebssicherheitsverordnung 
  • Landesbauordnungen, gegebenenfalls die Sonderbauverordnungen 
  • DGUV Vorschrift 3 
  • VdS-Richtlinien
Je nachdem, um welche Art von PV-Anlage es sich handelt, um Volleinspeisung, Inselanlage, Eigennutzung mit Einspeisung…, oder je nach Leistung des PV-Generators gelten wiederum unterschiedliche rechtliche Vorgaben, die im EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) verankert sind. 
Bei der Errichtung sind diverse Regelwerke zu beachten, z.B.
  • DIN VDE 0100-712
  • VDE 0185-305-3 Beiblatt 5 
  • VDE AR-N 4105 
  • Normen der Reihe VDE 0126
Eine umfassende Listung der relevanten Regelwerke bietet Ihnen die Publikation VdS 3145:2017-11
Aus Sicht des Arbeitsschutzes kann ich Ihnen die DGUV Information 203-080 empfehlen.
Wichtig ist dabei, dass Sie für alle Lebensphasen einer Photovoltaik-Anlage Arbeiten nur von Fachkundigen durchführen lassen, bei Prüfungen fordert die Betriebssicherheitsverordnung zur Prüfung befähigte Personen.
Bei der Prüfung von PV-Anlagen sind auch unterschiedliche Regelwerke zu beachten, z.B. 
  • VDE 0100-600  
  • VDE 0105-100 
  • VDE 0185-305-3 Beiblatt 3
  • DIN VDE 0126-23-1 
Neben allgemeiner elektrotechnischer Sachverhalte gibt es auch Spezifische von PV-Anlagen zu klären, gegebenenfalls sogar Blitzschutztechnische. Dies erfordert in der Regel auch besondere Messgeräte.
Die Prüfung von PV-Anlagen ist also nicht „mal eben“ erledigt, sondern erfordert besondere Fachkenntnis des Prüfers, der seine Messergebnisse dann auch noch interpretieren muss. Leider hat sich in der Praxis gezeigt, dass nicht alle „Solarteure“ auch wirklich über diese Fachkenntnis verfügen und dadurch mögliche Gefährdungen/ Schwachstellen einfach nicht erkannt werden. 
Es ist somit Aufgabe der VEFK, für den Einsatz von qualifiziertem Personal zu sorgen. Dies erfolgt durch Abfrage der entsprechenden Qualifikationen der Dienstleister bzw. entsprechender Weiterbildung der eigenen Mitarbeiter. 



Wolfgang Schwinn
Senior Consultant
TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH

Peter Neu
Senior Consultant
TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH