05.09.23

Psychische Belastung messen(1)

Psychische Belastungen messen?

Wieviel Kilogramm psychische Belastung sind zulässig?

Und machen wir mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nicht ein Fass ohne Boden auf?

Zahlreiche Studien belegen: Die psychischen Einflüsse beruflicher Arbeit sind für die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten von größter Bedeutung. Dennoch erscheint vielen Unternehmen nach wie vor das Thema zu komplex, um sich ihm ernsthaft zu widmen. Häufig verlaufen Befragungen der Beschäftigten zu ihrer Belastungssituation im Sande.

Aber: Führungskräfte, die wissen, welche Einflüsse am Arbeitsplatz für ihre Beschäftigten positiv-förderlich und welche negativ-belastend sind, kennen zugleich wesentliche Stellschrauben gesunder und effizienter Arbeitsgestaltung.

Somit ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nicht nur Pflicht aus dem Arbeitsschutzgesetz, sondern auch Erfolgsfaktor in der Personalführung.

Expertenwissen erhalten Sie in unserem Seminar „Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen: Psychische Belastungen“ (Seminar-Nr.: 03-34).

Handlungssicherheit im Umgang mit dem Themenkomplex zu vermitteln, ist Ziel des Seminars. Sie erfahren und erarbeiten, wie Sie in Ihrem Unternehmen vorgehen können, um eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung einschließlich wirksamer Maßnahmen umzusetzen.

Was sagt die gemeinsame Arbeitsschutzstrategie zu dieser Thematik?

Miteinander und systematisch für gute Arbeitsgestaltung bei psychischer Belastung

Die aktuellen Herausforderungen und die digitale Transformation führen zu einem stetigen Wandel der Arbeitswelt, der auch Veränderungen der psychischen Belastung bei der Arbeit mit sich bringt. Eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit und die Stärkung der Ressourcen können gesundheitsgefährdende Belastungen reduzieren.

Gut gestaltete Arbeit wirkst sich positiv auf die psychische Gesundheit aus. Psychische Belastungsfaktoren treten an allen Arbeitsplätzen auf.

Das Ziel muss es sein, mit Maßnahmen der menschengerechten Arbeitsgestaltung Gefährdungen durch psychische Arbeitsbelastung zu vermeiden.

Denken Sie daran: Sie sind durch §4 ArbSchG verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird.

 

Ein Auszug aus der  VTFK Aktuell 04/2023

Gastbeitrag von Frau Julia Ludwig-Hartmann, Dipl.-Pflegewirtin