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Zertifizierte Verantwortliche Elektrofachkraft (TÜV)

Produktbild von Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) in Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen
Dieses Seminar besteht aus den unten stehenden Modulen. Wenn Sie alle Module zusammen buchen, erhalten Sie einen Preisnachlass von 7%.

04-01: Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) in Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen
Aufgaben und Pflichten nach Gesetzen und Normen
  • Struktur des Arbeitsschutzes - EU-Recht, Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen, Richtlinien
  • Die wichtigsten Gesetze und Regelwerke für den Elektrobereich (ArbSchG, BetrSichV, TRBS), Berufsgenossenschaftliches Regelwerk (DGUV V, DGUV R etc.) und elektrotechnische Normen (DIN VDE)
  • Die verantwortliche Elektrofachkraft - VDE 1000-10
  • Übertragung von Unternehmerpflichten (allgemein und speziell)
  • Aufgaben und Pflichten der VEFK nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 1000-10 und DIN VDE 0105-100
  • Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen nach DIN VDE 1000-10
  • Organisation und Einsatzbereiche qualifizierter Personen (Anlagenverantwortliche / Arbeitsverantwortliche) nach DIN VDE 0105-100
  • Gefährdungsbeurteilungen für elektrotechnische Anlagen, Tätigkeiten und Arbeitsmittel
  • Organisation von Prüfungen - zur Prüfung befähigte Personen
  • Fremdfirmenmanagement
  • AuS - Arbeiten und Spannung
  • Schaltberechtigung in HS-Anlagen über 1 kV
  • Explosionsschutz
  • Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen
Ziel
Im Seminar wird Ihnen als Vorgesetzten im Elektrobetrieb der Umfang der Ihnen übertragenen Fach- und Führungsverantwortung aufgezeigt. Im übertragenen Sinne kann man dieses Seminar als Pflichtveranstaltung für die verantwortliche Elektrofachkraft in Betrieben bezeichnen. Sie erhalten praxisbezogene Arbeitshilfen für die Umsetzung Ihrer Aufgaben, Pflichten und Verantwortung im betrieblichen Alltag.
Zielgruppe
Betreiber, Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortliche, betriebliche Fach- und Führungskräfte, elektrotechnisches Führungspersonal, verantwortliche Elektrofachkräfte
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung (digital)
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen, sehr umfangreiche Teilnehmerunterlagen, mehrere DGUV Vorschriften, das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Informationen zum Thema enthalten.
Hinweise
Dieses Seminar richtet sich an Führungskräfte bzw. zukünftige Führungskräfte der Elektrotechnik. Gleichzeitig dient es der Auffrischung, dem Erhalt und Ausbau der bereits vorhandenen Fachkunde. Andere technische Führungskräfte verweisen wir auf unser Seminar-Nr. 05-809. Für die Teilnahme an diesem Seminar erhalten Sie zwei VDSI-Weiterbildungspunkte "Arbeitsschutz".
Ähnliche Seminare
Weiterführende Kurse
Aufbau einer rechts- und normenkonformen Organisationsstruktur im Elektrobereich

Umsetzung der Forderungen des Regelwerks und Erstellen eines Organisationshandbuchs

FAQ

Nach dem Arbeitsschutzgesetz §3 Absatz 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Wenn also elektrische Anlagen betrieben werden, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass dies sicher und fachgerecht geschieht, was ohne elektrotechnische Fachkenntnis nicht möglich ist.

Nach DIN VDE 1000-10 Abschnitt 3.2 ist eine Elektrofachkraft (EFK) eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie der Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Eine Elektrofachkraft muss in der Lage sein, elektrotechnische Aufgaben selbstständig und sicher auszuführen.

Die Übertragung von Verantwortung kann (aus juristischer Sicht) lediglich im Rahmen einer schriftlichen Bestellung an eine zuverlässige, fachkundige Person erfolgen.

Der Begriff „Elektrofachkraft“ steht nicht für einen Ausbildungsberuf, sondern dafür, dass der Arbeitgeber (oder die in der Verantwortung stehende, bestellte Person; hier die VEFK) einer zuverlässigen und fachkundigen Person einen Teil seiner Verantwortung durch eine schriftliche Bestellung weitergegeben hat. Einer Elektrofachkraft wird durch die schriftliche Bestellung die Verantwortung im Rahmen einer „befähigten Person“ übertragen, die selbständig und eigenverantwortlich Arbeiten im Bereich Elektrotechnik durchführen sowie Unterweisungen und Einweisungen erteilen darf und bei Gefahr handeln muss. Einem Gesellen oder Facharbeiter kann Verantwortung lediglich durch die Bestellung zur Elektrofachkraft (EFK) übertragen werden; andernfalls gilt die Person rechtlich gesehen nicht als „befähigte Person“.

Aufgabe der VEFK ist es, ihren vom Arbeitgeber übertragenen Verantwortungsbereich fach- und sachgerecht zu organisieren und die Organisation regelmäßig zu überprüfen.

Das Seminar 04-111: „Aufbau einer normen- und rechtskonformen Organisationsstruktur im Elektrobereich“ Das Seminar 04-169: „VEFK-Workshop“ Zudem dient unsere Fachtagung Elektrotechnik der jährlichen Unterweisung der VEFKs.

Der Stellvertreter übernimmt während der Abwesenheit des Stelleninhabers lediglich das Tagesgeschäft. Er kann keine organisatorischen Entscheidungen treffen. In der Regel erfolgt die Stellvertreterregelung auf gleicher Ebene (z. B. ein Meister vertritt einen Meister). Dies wird häufig in einer Stellenbeschreibung geregelt.
Über das Herz-Symbol können Sie Seminare im Merkzettel integrieren um diese zu vergleichen.

Buchung
p.P.