Einsatz von Krananlagen im Betrieb und die daraus resultierenden Verantwortlichkeiten der Führungskräfte

05-537: Betrieb Krananlagen + Verantwortung
Unternehmerpflichten - Auswahlverantwortung - Kontrollpflichten
  • Einstieg und kurzer Einblick in die gesetzliche Forderungen
    • Richtlinie 2006/42/EG Maschinenrichtlinie
    • ArbSchG § 13 in Verbindung mit zweitem Abschnitt §§ 3-14
    • BetrSichV, hier Abschnitt II und Anhang 3 Abschnitt 1
    • DGUV Vorschrift 52 und 54 sowie begleitende DGUV Informationen und Grundsätze zum Betrieb / Bedienung von Kranen
  • Betreiber oder Unternehmer?
  • Auswahl und Einsatz der Kranführer nach § 29 DGUV Vorschrift 52
    • Körperliche und geistige Eignung
    • Unterwiesen im Führen oder Instandhalten des Kranes und Nachweis dieser Befähigung
    • Zuverlässige Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben
    • Schriftliche Beauftragung (Form, Inhalt etc.)
  • Schulungsanforderungen für die Grundschulungen nach Krantyp und deren Fortbildungen / Auffrischungen
    • Ausbilder, Inhalte, Zeitdauer, Verhältnis Theorie / Praxis, Unterweisender etc.
  • Anforderungen an die Kranprüfung entsprechend DGUV Grundsatz 309-001
    • Prüfung in Verantwortung des Herstellers
    • Prüfung in Verantwortung des Betreibers
    • Wiederkehrende Prüfung
  • Prüfung vor Arbeitsbeginn
  • Diskussionsrunde und Erarbeitungen zu den Themen im Plenum
Ziel
Sie als Unternehmer oder Ihr gesetzlicher Vertreter haben dafür zu sorgen, dass die eingesetzten Krane in Ihrem Betrieb entsprechend den Bestimmungen der DGUV Vorschrift 52 Abschnitt II und der BetrSichV Anhang 3 Abschnitt 1 beschaffen sind. Die Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Ihren zukünftigen Kranführern nach den Forderungen des DGUV Grundsatzes 309-003 ist einer Ihrer zu beachtenden Schwerpunkte. Vielen Führungskräften ist nicht bewusst, dass sie im Sinne des ArbSchG § 13 aber die Verantwortung für den sicheren Einsatz und Betrieb übertragen bekommen haben und somit wissen sollten, was konkret die übertragenen Aufgaben für Krananlagen bedeuten. In diesem 1-tägigen Seminar machen wir Sie mit dem aktuell geltenden Regelwerk zu Krananlagen sowie dem begleitenden Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vertraut und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam den eventuell notwendigen Handlungsbedarf.
Zielgruppe
Führungspersonal, technische Leiter, Leiter Instandhaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Verantwortliche Personen nach § 13 ArbSchG
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Hinweise
Dieses Seminar eignet sich besonders zur Durchführung in Ihrem Unternehmen.

Buchung
p.P.

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