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Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP)

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04-127: Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP)
Fachkunde nach DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105-100 Abs. 3.2.5
  • Gesetzliche und normative elektrotechnische Grundlagen
  • Betrieb von elektrischen Anlagen gemäß DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105-100
  • Mögliche Tätigkeitsbereiche elektrotechnisch unterwiesener Personen
  • Unterweisung über die Gefahren des elektrischen Stroms
  • Maßnahmen zur Ersten Hilfe bei elektrotechnischen Unfällen
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion wichtiger elektrotechnischer Betriebsmittel (Arbeitsmittel)
  • Schutzmaßnahmen
  • Leuchtmittel
  • Kabel und Leitungen
  • Aufbau von Schaltanlagen und Schaltschränken
  • Lernerfolgskontrolle
Ziel
Sie lernen die elektrotechnischen Grundlagen und die Gefahren des elektrischen Stroms kennen, denen Sie in elektrischen Anlagen ausgesetzt sind. Wir erklären Ihnen die Arbeitsverfahren und Schutzmaßnahmen auf Basis von DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105-100. Wir machen Sie vertraut mit den üblichen Schaltanlagen und Schaltschränken und Sie lernen die elektrotechnischen Betriebsmittel (Arbeitsmittel) kennen. Des Weiteren behandeln wir praxisnah und anschaulich den Umgang mit Werkzeugen, Prüf- und Messgeräten. Dieses Seminar ermöglicht es Ihnen, abgeschlossene elektrische Betriebsräume zu betreten.
Zielgruppe
elektrotechnische Laien, Produktionsmitarbeiter
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung (digital)
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Zu diesem Thema verweisen wir auch auf das Seminar mit der Nummer 04-185 "Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) in der Instandhaltung".
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Weiterführende Kurse
Elektrotechnisch unterwiesene Person im Prüfteam

Qualifikation als zur Prüfung befähigte elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) im Prüfteam

FAQ

Die VEFK ist für den Inhalt und die Umsetzung der EUP-Ausbildung im Betrieb verantwortlich. Wir orientieren uns bei der angebotenen Ausbildung an den anerkannten Regeln der Technik und haben die später durchzuführenden Tätigkeiten – hier „gelegentliches Handhaben und Bedienen“ – im Fokus.

Ja.

Eine EuP muss jährlich an einer Sicherheitsunterweisung teilnehmen. Wir bieten hierfür das Seminar 04-08 an.

Grundsätzlich gilt: „Gibt es eine elektrische Gefährdung, wird auch eine elektrotechnische Qualifikation benötigt.“ Die Grundlage für den Einsatz von elektrotechnisch unterwiesenen Personen (im Folgenden EUP) findet sich in der DGUV Vorschrift 3, § 3, Grundsätze, Abs. 1. Dort heißt es, dass Arbeiten im Elektrobereich nur durch Elektrofachkräfte oder unter Leitung und Aufsicht von Elektrofachkräften durchgeführt werden dürfen (siehe auch die Durchführungsanweisung zu § 3.1). Unter „Leitung und Aufsicht“ versteht man, dass eine Elektrofachkraft für das Tun einer EUP verantwortlich ist.
Über das Herz-Symbol können Sie Seminare im Merkzettel integrieren um diese zu vergleichen.

Buchung
p.P.