Erwerb des Fahrausweises für Krane
Seminar Nr.: 05-509
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05-509: Erwerb des Fahrausweises für Krane
Fachkundevermittlung nach DGUV Grundsatz 309-003
Theorie
- Rechtliche Grundlagen
- Einschlägige DGUV Vorschriften und Informationen
- Definition und Begriffe von Kranen
- Kranbauarten, physikalische Grundbegriffe, Krantechnik
- Kranbetrieb
- Einsatzmöglichkeiten und Arbeitsweise der betrieblichen Bauarten, Betriebs- und Gebrauchsanleitungen des Herstellers
- Krankontrollbuch (bei ortsveränderlichen Kranen)
- Handzeichen für Einweise (sofern notwendig)
- Ergänzungen, wie. z. B. kabellose Steuerungen
- Schrägzug, Losreißen von Lasten
- Betriebs- und Arbeitsanweisungen durch den Unternehmer
- Verhalten bei Störungen oder sonstigen Betriebszuständen
- Meldung festgestellter Mängel etc.
- Lastaufnahmeeinrichtungen
- Begriffe und Definitionen sowie Kennzeichnung
- Auswahl und Einsatz geeigneter Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel
- Ablegereife von Anschlagmitteln und Lastaufnahmeeinrichtungen
- Abschätzen von Lasten, richtiges Anschlagen / Absetzen von Lasten
- Prüfung (Theorie)
Praktische Unterweisung
- Einweisung am Kran
- Baugruppen, Funktionen, Kontrolle allgemein, Inbetriebnahme, Verhalten bei Betriebsstörungen sowie ggf. Rüstarbeiten
- Übungen mit dem Kran
- Abschlussprüfung
Ziel
Sie erwerben nach erfolgreicher Teilnahme (Abschlussprüfung in Theorie und Praxis) den Fahrausweis für Kranführer für festgelegte Krantypen. Wir vermitteln Ihnen die Basisgrundlagen (Arbeits- und Betriebssicherheit) sowie die richtige praktische Handhabung der Krananlagen mit und ohne Lasten auf Ihre spezielle betriebliche Lastenaufnahme- und Anschlageinrichtungen.
Zielgruppe
Personen, die die Voraussetzungen nach § 29 der DGUV Vorschrift 52 erfüllen und vom Unternehmer für die Ausbildung zugelassen wurden.
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung (digital) sowie Fahrausweis für Krane entsprechend den Forderungen aus der DGUV Vorschrift 52
Hinweise
Die Schulung kann für Beschäftigte, die bereits über Fahrpraxis verfügen und nach erfolgter Wissens- / Praxisstandabfrage über die geforderten Mindestinhalte ggf. zeitlich angepasst werden.
Das Seminar erfüllt die Grundforderungen nach DGUV Grundsatz 309-003 unter Berücksichtigung der geforderten Richtwerte für die Mindestausbildungszeiten. Bei veränderten Rahmenbedingungen, wie z. B. für führerhausgesteuerte Krane oder Turmdrehkrane müssen die Ausbildungszeiten erhöht werden.
Die Teilnehmerzahl ist auf 10 Personen begrenzt.
Über das Herz-Symbol können Sie Seminare im Merkzettel integrieren um diese zu vergleichen.
Buchung
p.P.
Dieses Seminar wird nur als Inhouse-Seminar angeboten,
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Nein und Ja: Diese Untersuchung ist keine Voraussetzung zur Teilnahme! Ein Teilnehmer darf auch ohne Nachweis dieser Untersuchung teilnehmen. Allerdings MUSS eine E FSÜ vorliegen, wenn der Führerschein an den Teilnehmer ausgehändigt wird.
Der Fahrausweis ist ein lebenslang gültig und verfällt nicht.
Es muss eine dokumentierte jährliche Unterweisung nach § 4 DGUV Vorschrift 1 durchgeführt werden. Diese kann intern erfolgen und muss mittels Anwesenheitsliste dokumentiert werden. Es ist nicht festgelegt, wer diese Unterweisungen durchführen soll, darf oder muss. Laut Herrn Pieper sollte dies eine fachkundige und weisungsbefugte Person sein, die sich sehr gut mit Krananlagen auskennt, zum Beispiel der Leiter der Instandhaltung oder ein Teamleiter.
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