Erwerb des Fahrausweises zum Führen von Lkw-Ladekranen gemäß DGUV Grundsatz 309-003 und DGUV Information 214-002
Seminar Nr.: 05-590
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05-590: LKW-Ladekran
- Gesetzliche Grundlagen zum Betrieb von Lkw-Ladekranen
- Persönliche Voraussetzungen für Kranführer (Kriterien nach UVV)
- Beauftragung von Kranführern
- Begriffe und Definitionen aus der Kranphysik
- Erkennen, Bewerten von möglichen Gefährdungen beim Betrieb von Lkw-Ladekranen
- Grundlagen zu hydraulischen Anlagen sowie zu Winden-, Hub- und Zuggeräten nach DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.8
- Steuerstände und Aufstiege
- Warum Höhenbegrenzung und Belastungskontrolle / Lastmomentbegrenzer?
- Wahl des Aufstellungsorts / Betrieb in der Nähe von Freileitungen
- Sichere Absperrung / Kennzeichnung des Arbeitsbereichs im öffentl. Straßenverkehr
- Der perfekte Kranbetrieb
- Lastaufnahme- und Anschlagmittel sowie Anschlagen von Lasten
- Der Lkw-Ladekran bei der Straßenfahrt (Hinweise zur StVO, StVZO und DGUV Vorschrift 70)
- Theoretische und praktische Prüfung
Ziel
Das ist eine praxisnahe Grundschulung nach DGUV Grundsatz 309-003 und DGUV Information 214-002, die die sichere Bedienung von Lkw-Ladekranen zum Ziel hat. Dieses Seminar dient als Ausbildung unerfahrener Personen, die den sicheren Umgang mit Ladekranen praxisnah lernen und zukünftig anwenden sollen.
Zielgruppe
Fuhrparkpersonal, Fuhrparkleiter, Personen, die die genannten Aufgaben übernehmen sollen, Kranführer nach DGUV Grundsatz 309-003
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung sowie Fahrausweis zum Führen von Lkw-Ladekranen
Hinweise
Das Seminar erfüllt die Forderungen nach wiederkehrender Unterweisung entsprechend ArbSchG § 12, DGUV Vorschrift 1 § 4.1 und BetrSichV § 12 (1).
Buchung
p.P.
Dieses Seminar wird nur als Inhouse-Seminar angeboten,
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