Fortbildung der erworbenen Fachkunde zum Freimessen nach DGUV Grundsatz 313-002 und DGUV Regel 113-004

Seminar Nr.: 03-189
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03-189: Fortbildung Freimessen
- Neuerungen im Regelwerk
- ArbSchG, GefStoffV, TRGS 400 ff, Regelwerk der DGUV
- Grundlagen zu Gefahrstoffen
- Wirkung und Eigenschaften von Gefahrstoffen, AGW, Ex-Schutz (Kennzahlen und deren Bedeutung), Wirkung von Stickgasen bzw. Sauerstoffmangel / -überschuss etc.
- Gefährdungen und Belastungen nach DGUV Regel 113-004 sowie daraus abgeleitete Schutzmaßnahmen gegen Absturz, Mechanik, Elektrik, Strahlung, Biostoffe etc.
- Wichtige Aspekte der Gasmesstechnik und der Messtaktik
- Messverfahren
- Funktionsweise der einzelnen Messsysteme
- Fehlermöglichkeiten
- Verwendung von Sonden und Ansaugschläuchen
- Sichtkontrolle, Anzeigetest, Laboranalytik
- Auswahl der Messverfahren, des Messorts, der Messdauer / -intensität
- Reihenfolge der Messung
- Anordnung von Gaswarngeräten zur Überwachung
- Praktische Übungen
- Umgang mit Geräten / Verfahren
- Frischluftabgleich, Funktionskontrolle, Kalibrierung
- Beispielmessungen
Ziel
Nach § 8 der DGUV Vorschrift 1 gehören Arbeiten in engen Räumen, Kanälen und Schächten zu gefährlichen Arbeiten, in denen auch entsprechende Konzentrationen gefährlicher Arbeitsstoffe im Arbeitsbereich auftreten können. Diese Arbeiten sind mit besonderer Sorgfalt zu planen und zu überwachen. Die dafür notwendigen Anforderungen sind in Regelwerken wie der DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume“ sowie dem DGUV Grundsatz 313-002 "Fachkundiger zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004“ konkretisiert und werden Ihnen im Seminar praxisnah erläutert.
Zielgruppe
Fachkundige zum Freimessen nach DGUV Grundsatz 313-002 in Verbindung mit der DGUV Regel 113-004
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Die Mindestanforderungen an den Fachkundigen zum Freimessen nach DGUV Grundsatz 313-002 (Kapitel 2, Seite 4) sind zu beachten und vor Beginn der Schulung nachzuweisen.
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Die Mindestanforderungen an den Fachkundigen zum Freimessen nach DGUV Grundsatz 313-002 (Kapitel 2, Seite 4) sind zu beachten und vor Beginn der Schulung nachzuweisen.
keine gesetzliche Vorgabe, wir empfehlen: - Auffrischung je nach Einsatz und Tätigkeit sagen wir nach spätestens 5 Jahren. - Neu machen (Grundkurs 03-11) , wenn der Mitarbeiter seit der Grundschulung keinen Einsatz hatte und dies länger 3 Jahre zurückliegt.
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