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Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte nach DGUV Vorschrift 1 § 20 (6)

Produktbild von Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte nach DGUV Vorschrift 1 § 20 (6)
03-133: Fortbildung SIB
Auffrischung des Arbeitsschutzwissens und Fallbeispiele
  • Aktuelle Entwicklungen in arbeitsschutzrelevanten Regelwerken, wie u. a.:
    • Neue Gesetzesvorhaben und deren Auswirkung
  • Ausgewählte eigene Handlungsanlässe oder Themen wie z. B.
    • Heißarbeiten
    • Instandhaltung
    • Spanende Fertigung (Schutzeinrichtungen)
    • Arbeitsplatzgestaltung / Ergonomie
    • Sicherheit an Maschinen (Stand der Technik)
  • Aktuelle Themen der Prävention aus dem Themenbereich eines Sicherheitsbeauftragten
    • Kontrolle der Schutz- / Sicherheitseinrichtungen an Arbeitsmitteln
    • Bereitstellung und Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
    • Dokumentation der Ersten Hilfe im Betrieb
    • Offene Kommunikation zum sicherheitsgerechten Verhalten
  • Erfahrungsaustausch
Ziel
Ihre erworbene Fachkunde und die praxisorientierte Umsetzung Ihres Wissens sind entscheidend für Ihre erfolgreiche Arbeit als Sicherheitsbeauftragter. Nicht nur die neuen Herausforderungen in Ihrer Arbeitswelt selbst, sondern auch der begleitende Arbeits- und Gesundheitsschutz sind einem permanenten Wandel ausgesetzt: Gesetzliche Neuerungen und Änderungen sowie neue Erkenntnisse zum Arbeits- und Gesundheitsschutz versuchen der Dynamik unserer Zeit gerecht zu werden. In unserer eintägigen Fortbildung wird keiner der oben aufgeführten Punkte offen bleiben. Im Fokus steht das Erkennen von Unfall- und Gesundheitsgefahren mit System. Neben der Wissensvermittlung haben Sie in diesem Seminar die Möglichkeit des Erfahrungsaustauschs.
Zielgruppe
Ausgebildete, bestellte und erfahrene Sicherheitsbeauftragte aus dem betrieblichen Alltag
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung (digital)
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Sicherheitsbeauftragte nach DGUV Vorschrift 1 § 20 (6).
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