Fortbildung für zur Prüfung befähigte Personen im Bereich Druck nach TRBS 1203 Teil 2
Seminar Nr.: 05-624
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ab 445,00 € p.P.
zzgl. MwSt.
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Dauer: 1 Tag
Ihr nächstmöglicher Seminartermin: ab 11.03.2026
05-624: Fortbildung Druck
Aktuelles aus den relevanten Regelwerken
- Neuerungen aus den geltenden Vorschriften
- Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
- Maschinenrichtlinie in Verbindung mit dem ProdSG und dem ergänzenden Regelwerk, wie z. B. die 6. / 9. und 14. ProdSV
- Betriebssicherheitsverordnung, hier Abschnitt 3 und Anhang 2
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (u. a. TRBS 1203 -Teil 2, TRBS 2141ff, TRBS 3145 sowie TRBS 3146)
- Erstellen von Gefährdungsanalysen / -beurteilungen nach aktuellen geltenden Rechtsvorschriften
- Erstellen von technischen Dokumentationen sowie Form / Inhalte der Konformitätserklärungen und die dauerhafte Gewährleistung der Konformität
- Aufgaben und Tätigkeiten einer zur Prüfung befähigten Person
- Erstellen von Betriebs- und Arbeitsanweisungen
Ziel
In diesem eintägigen Seminar erhalten Sie Informationen über die aktuellen Neuerungen in der Druckgeräterichtlinie und dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Wir erläutern Ihnen, wie Sie die anzuwendenden Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSV) sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und deren begleitenden technischen Regeln (TRBS) in der Praxis umsetzen sollen.
Durch die Teilnahme an diesem Seminar erfüllen Sie die Forderungen der TRBS 1203 Kapitel 3.2 zur regelmäßigen Aktualisierung Ihrer Kenntnisse zum Schutz vor Druckgefährdungen.
Zielgruppe
Zur Prüfung befähigte Personen aus dem Bereich Druck
Abschluss
Qualifikationsnachweis als zur Prüfung befähigte Person für den Bereich Druckgefährdung
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Dieses Seminar erfüllt die Anforderungen der BetrSichV § 2 (7) und § 12.
Über das Herz-Symbol können Sie Seminare im Merkzettel integrieren um diese zu vergleichen.
Buchung
p.P.
| Beginn | Ende | Dauer | Tagungsort | Preis zzgl. MwSt. | |||
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| 2026 | |||||||
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1
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45525 Hattingen
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445,00 €
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70173 Stuttgart
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68161 Mannheim
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22177 Hamburg
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445,00 €
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Nach der BetrSichV gibt es keine zeitliche Vorgabe, da dort nur von „regelmäßig“ die Rede ist, dies jedoch immer von der Tätigkeit abhängt. In der Regel empfiehlt man, je nach Ausübung der Prüftätigkeit, einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren. Eine Ausnahme gilt, wenn sich prüfrelevante Punkte im Regelwerk ändern; dann sollte eine zeitnahe Fortbildung erfolgen.
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