Grundlagenwissen für die zur Prüfung befähigte Person von Arbeitsmitteln
Seminar Nr.: 05-851
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05-851: ZPbP Arbeitsmittel
Basiswissen aller zur Prüfung befähigten Personen nach BetrSichV / TRBS 1203
- Rechtliche Grundlagen (staatlich und berufsgenossenschaftlich)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hier
- Zur Prüfung befähigte Personen, allgemeine Anforderungen (TRBS 1203)
- Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und ÜA (TRBS 1201)
- Prüfungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (TRBS 1201 Teil 1)
- Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck (TRBS 1201 Teil 2)
- Betreiben von Arbeitsmitteln (DGUV Regel 100-500)
- Anforderungen aus weiteren DGUV-Prüfgrundsätzen (exemplarisch)
- Klassifizierung von Arbeitsmitteln durch die Gefährdungsbeurteilung
- Verständnisvermittlung der wesentlichen Bedeutung der notwendigen Gefährdungsbeurteilung aller nachfolgend aktuellen und betroffenen Arbeitsschutzverordnungen (z. B. BetrSichV, EMFV, etc.)
- Ermittlung der Prüfart, möglicher Prüftiefe, des Prüfumfangs und der Prüffristen nach § 3 (6) BetrSichV
- Aufbau von Prüfplänen für Erst- und Wiederholungsprüfungen (allgemein)
- Erstellung von Prüfplänen für Arbeitsmittel (exemplarisch)
- Prüfpläne / Prüfbücher / Aufzeichnungen oder Bescheinigungen
- Was wird konkret in der BetrSichV / TRBS verlangt
- Erstellen / Ausfüllen von Prüfplänen anhand vorhandener Daten an diversen Arbeitsmitteln
- Standard-Prüfbücher nach DGUV Informationen-Verzeichnis oder Grundsätze
- Erstellen von Prüfbescheinigungen und einer rechtskonformen Dokumentation
- Umsetzung der theoretischen Kenntnisse in die Praxis
- Exemplarisches Durchführen von Prüfungen an ausgewählten Arbeitsmitteln in der Theorie
- Abschlussprüfung
Ziel
Mit Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen (siehe Zielgruppe) erwerben Sie die grundlegenden zu beachtenden Fachkenntnisse als angehender Prüfer.
Durch Teilnahme an den ergänzenden gerätespezifischen Aufbauseminaren erwerben Sie dann die erforderlichen Prüffachkenntnisse, durch die Sie im Anschluss betrieblich als zur Prüfung befähigte Person bestellt werden können.
Zielgruppe
Arbeitsverantwortliche, Instandhalter, Führungspersonal Technik und / oder erfahrene Personen mit technischer Ausbildung und langjähriger Berufserfahrung mit dem zukünftig zu prüfenden Objekt.
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie einen Fachkompetenznachweis.
Hinweise
Um vom Betrieb als zur Prüfung befähigte Person für definierte Arbeitsmittel bestellt werden zu können, müssen Sie zusätzlich zu dem Basiswissen auch einen Nachweis der gerätespezifischen Fachkompetenz erbringen.
Es wird nur das allgemein notwendige Basiswissen einer zur Prüfung befähigten Person geschult!
Buchung
p.P.
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