Grundschulung im Umgang mit Diisocyanaten gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung
Seminar Nr.: 03-207
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Ziel
Aufgrund eines Beschränkungseintrags in der REACH Verordnung müssen Lieferanten von Produkten, Stoffen oder Bestandteilen von Stoffen, die für den gewerblichen und industriellen Gebrauch in Verkehr gebracht werden und eine Konzentration von mehr als 0,1 Gew.% an Diisocyanaten enthalten, sicherstellen, dass der Anwender eine Schulung zum sicheren Umgang mit Diisocyanaten vorweisen kann.
Ziel dieses Seminars ist es, den sicheren Umgang mit den in der Verordnung genannten Produkten, die mehr als 0,1% Diiosycianate enthalten, zu erlernen.
Hinweise
Vor Seminarerstellung muss die Unterweisungsunterlage und die Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe, speziell für Stoffe mit Diisocyanaten, zur Verfügung gestellt werden.
Die eingesetzten Produkte und zugesandten Informationen sind Bestandteil im Grundlagenmodul und dem fachspezifischen Teil „Logistik & Luftfahrt“.
Diese Schulung muss regelmäßig alle 5 Jahre wiederholt werden.
Buchung
p.P.
Dieses Seminar wird nur als Inhouse-Seminar angeboten,
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