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Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte nach ArbSchG § 12, BetrSichV § 12, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105-100

Produktbild von Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte nach ArbSchG § 12, BetrSichV § 12, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105-100
04-02: SU-EFK
einschl. AuS ohne besondere Maßnahmen
  • Umsetzung der Forderungen aus ArbSchG § 12, BetrSichV § 12, DGUV Vorschrift 1 § 4, DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105-100
  • Neuerungen und Änderungen im betrieblichen Arbeitsschutz
  • Einsatz von Anlagen- und Arbeitsverantwortlichen
  • Gefahren des elektrischen Stroms
  • Einsatz von EUP, EFK-FT und Hilfskräften
  • Verhalten bei Störungen und Schäden an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • Unfallschwerpunkte, Beispiele aus der Praxis
  • Erhalten des ordnungsgemäßen Zustands elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
  • Schalthandlungen an elektrischen Anlagen
  • Herstellen des spannungsfreien Zustands durch Umsetzung der präzisierten 5 Sicherheitsregeln
  • Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz vor den thermischen Gefahren eines Störlichtbogens (PSAgS, Klasse 1,2)
  • Einsatz von Werkzeugen, Messgeräten und Hilfsmitteln
  • Arbeiten in der Nähe von spannungsführenden Teilen
  • Arbeiten unter Spannung nach VDE 0105-100 ohne besondere Maßnahmen
Ziel
Durch Teilnahme an der Pflichtunterweisung nach DGUV Vorschrift 1 soll die Zahl von Unfällen im Elektrobereich gesenkt werden. Gefahren beugen Sie vor, indem Sie Ihr Wissen über Vorschriften und Bestimmungen zur Unfallverhütung aktualisieren. Gut informiert, können Sie dann auch Ihre Mitarbeiter anweisen. Mit Hilfe der neuesten Unfallstatistiken erkennen Sie dabei Gefahrenschwerpunkte und riskante Verhaltensweisen. So erhöhen Sie die Betriebssicherheit und senken das Unfallrisiko.
Zielgruppe
Anlagenverantwortliche, Arbeitsverantwortliche, zur Prüfung befähigte Personen, Elektrofachkräfte, Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten, elektrotechnisches Führungspersonal
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung (digital)
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Dieses Seminar erfüllt die Forderungen nach wiederkehrender Unterweisung entsprechend ArbSchG § 12 und DGUV Vorschrift 1 § 4. Es eignet sich besonders zur Durchführung in Ihrem Unternehmen und ist in diesem Fall auch in englischer Sprache erhältlich.
Weiterführende Kurse
FAQ

Ja und nein! Eine EFK-FT (Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten) kann diesen Kurs besuchen jedoch eine EUP (elektrotechnisch unterwiesene Person) nicht, denn für sie wäre der Inhalt zu fachspezifisch.

Das richtige Seminar für eine Jahresunterweisung als EUP wäre das Seminar 04-08: „Jahresunterweisung für elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) und Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten (EFK-FT)“.

Nein, es ist ausreichend, wenn sie z.B. an der Fachtagung Elektro teilnimmt – dies gilt als Fortbildung und ist ausreichend.

Bei dem von uns angebotenen Seminar 04-02 werden die Gefahren bei AuS lediglich angerissen. Wenn ein Mitarbeiter ständig im Bereich AuS arbeitet, muss dieser auch jährlich ausführlich darin unterwiesen werden. Das kann man nur durch das Seminar 04-46 oder 64-46 sicherstellen.

Ja, nach ArbSchG § 12 und der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 1, § 4, ist der Unternehmer verpflichtet, Mitarbeiter über die bei der Ausübung der Tätigkeit auftretenden Gefahren vor Beginn der Beschäftigung und anschließend jährlich zu unterweisen.
Über das Herz-Symbol können Sie Seminare im Merkzettel integrieren um diese zu vergleichen.