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Koordination der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen nach ArbSchG § 8, BetrSichV § 13 (3) und DGUV Vorschrift 1 § 6

Produktbild von Koordination der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen nach ArbSchG § 8, BetrSichV § 13 (3) und DGUV Vorschrift 1 § 6
03-20: Arbeitsschutzkompetenz
Fortbildung im Bereich Umgang mit Fremdfirmen
  • Geltende Arbeitsschutzvorschriften (ArbSchG, ArbStättV, GefStoffV etc.)
  • Auswirkung der neuen BetrSichV bei der Verwendung von Arbeitsmitteln durch Fremdfirmen
  • Begriffsbestimmungen und Erläuterungen
  • Abgrenzung zum SiGeKo nach Baustellenrecht (hier BaustellV und RAB 30) und Fremdfirmenbeauftragten
  • Was bedeutet Abstimmung in der Praxis?
  • Das Instrument Gefährdungsbeurteilung / Schutzmaßnahmen / Wirkungskontrolle
  • Mögliche Ein- und Unterweisungen sowie Unterrichtungen im Aufgabenbereich (Fallbeispiele)
  • Übungen
Ziel
Sie als Aufsichtsführender mit entsprechendem Weisungsrecht (Betriebsleiter, Abteilungsleiter, Poliere, Vorarbeiter oder anderer Vorgesetzter), der im Rahmen der innerbetrieblichen Beauftragung Arbeiten aufeinander abstimmen muss, werden mit dem notwendigen aktuellen Regelwerk der DGUV Vorschriften und den gesetzlichen Regelwerken vertraut gemacht. Ziel ist es, die Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen nach Arbeitsschutzvorschriften abzustimmen und mögliche Gefährdungen, z. B. Wechselwirkungen, zu vermeiden.
Zielgruppe
Werks- und Betriebsleiter, Abteilungsleiter, Vorarbeiter, Meister, Fachvorgesetzte
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung (digital)
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
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