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Ladungssicherung für verantwortliche Personen

Produktbild von Ladungssicherung für verantwortliche Personen
11-38: Ladungssicherung für verantwortliche Personen
Haftung und strafrechtliche Verantwortung
  • Rechtliche Grundlagen
    • Gesetzliche Bestimmungen
    • VDI-Richtlinien 2700 ff / DGUV Vorschrift 70 / DIN/EN Normen
    • Verantwortung für Fahrer und Verlader
    • Pflichten der Verantwortlichen und Dokumentation
  • Physikalische Grundlagen
    • Kräfte und Wirkung
  • Anforderung an das Transportfahrzeug
    • Fahrzeugaufbauten
    • Belastbarkeit von Stirn- / Seitenwänden und des Fahrzeugbodens
    • Zurrpunkte und ihre Festigkeit, Lastverteilung
  • Arten der Ladungssicherung
    • Niederzurren, Diagonalzurren, Schrägzurren, Kopflasching, Buchtlasching
    • Ladeeinheiten
  • Ermitteln der erforderlichen Sicherungskräfte
    • Berechnung der Sicherungskräfte anhand von Formeln und Tabellen
  • Zurrmittel für die Ladungssicherung
    • Auswahl der Zurrmittel, Kennzeichnung und Prüfung
  • Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
    • Auswahl an Hilfsmitteln zur Ladungssicherung
Ziel
Die verstärkten Kontrollen und Beanstandungen durch Polizei und BAG haben die Vermutung bestätigt, dass bei ca. 25 % der Unfälle mit Lkws die eigentliche Ursache in der mangelhaften Ladungssicherung zu suchen ist. Deshalb erlangt die ordnungsgemäße Ladungssicherung eine immer größere Bedeutung. Denn nur eine Ladung, die unversehrt und pünktlich beim Kunden ankommt, sichert auch einen zufriedenen Kunden. Zur Verantwortung werden nicht nur Verlader und Fahrer gezogen, sondern alle Beteiligten bis hin zur Unternehmensleitung. Dieses Seminar vermittelt Ihnen neben den gesetzlichen Grundlagen die anerkannten Regeln der Technik, um Sie vor zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen im Bereich der Ladungssicherung zu schützen.
Zielgruppe
Logistische Leiter, Lagerleiter, Versandleiter, Fuhrparkleiter, Sicherheitsbeauftragte, Gefahrgutbeauftragte, Disponenten
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung (digital)
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Dieses Seminar kann auch für Verladepersonal in Ihrem Unternehmen als maßgeschneiderte Inhouselösung durchgeführt werden (Seminar-Nr. 03-28 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen").
FAQ

Die VDI-Richtlinie 2700 zur Ladungssicherung (VDI 2700, Blatt 5 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen, Qualitäts-Management-Systeme) fordert, dass der Unternehmer mindestens alle drei Jahre die regelmäßige Schulung von Personen, die mit der Ladungssicherung betraut sind, veranlasst.

Nach VDI 2700, Blatt 5 darf der Unternehmer nur solche Personen mit Aufgaben der Ladungssicherung betrauen, die körperlich und geistig geeignet sind, ausreichende Kenntnisse der Ladungssicherung haben und in der Durchführung ihrer Tätigkeiten unterwiesen sind.

Die Richtlinie fordert einen Mindestumfang von 16 Unterrichtsstunden über allgemeine Inhalte zur Ladungssicherung. Darunter fallen z. B. Themen wie rechtliche und physikalische Grundlagen, Anforderungen an Fahrzeuge, Arten der Ladungssicherung, Zurr- und Hilfsmittel, Ermittlung der nötigen Sicherungskräfte und praktische Übungen.

Folgende Gesetze und Verordnungen benennen Unterweisungspflichten (nicht abschließend): § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 9 Betriebssicherheitsverordnung, § 14 Biostoffverordnung und § 14 Gefahrstoffverordnung.

Nein! Anerkannt sind nur diejenigen, die FK2 ausbilden.
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Die VDI-Richtlinie 2700 zur Ladungssicherung (VDI 2700, Blatt 5 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen, Qualitäts-Management-Systeme) fordert, dass der Unternehmer mindestens alle drei Jahre die regelmäßige Schulung von Personen, die mit der Ladungssicherung betraut sind, veranlasst.

Nach VDI 2700, Blatt 5 darf der Unternehmer nur solche Personen mit Aufgaben der Ladungssicherung betrauen, die körperlich und geistig geeignet sind, ausreichende Kenntnisse der Ladungssicherung haben und in der Durchführung ihrer Tätigkeiten unterwiesen sind.

Die Richtlinie fordert einen Mindestumfang von 16 Unterrichtsstunden über allgemeine Inhalte zur Ladungssicherung. Darunter fallen z. B. Themen wie rechtliche und physikalische Grundlagen, Anforderungen an Fahrzeuge, Arten der Ladungssicherung, Zurr- und Hilfsmittel, Ermittlung der nötigen Sicherungskräfte und praktische Übungen.

Folgende Gesetze und Verordnungen benennen Unterweisungspflichten (nicht abschließend): § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 9 Betriebssicherheitsverordnung, § 14 Biostoffverordnung und § 14 Gefahrstoffverordnung.

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