19.02.23

Maschinensicherheit - Der aktuelle Stand zur Maschinen-Verordnung

Maschinensicherheit - Der aktuelle Stand zur Maschinen-Verordnung

Am 12.07.2022 wurde ein neuer Entwurf für die EU-Maschinenverordnung veröffentlicht. Diese europäische Verordnung soll die EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nach mehr als 15 Jahren ablösen und das neue zentrale Regelwerk für die Sicherheit von Maschinen und Anlagen im Europäischen Wirtschaftsraum werden.

Der neue Entwurf ist das Ergebnis der Diskussion der Vertreter der Mitgliedsstaaten in der Ratsarbeitsgruppe. Es ist daher davon auszugehen, dass der aktuelle Entwurf bereits nahe am finalen Verordnungstext ist. Vor diesem Hintergrund lässt sich sagen, dass die neue EU-Maschinenverordnung absehbar keinen Paradigmenwechsel, sondern vielmehr zahlreiche Änderungen im Detail mit sich bringen wird. Folgende wesentliche Änderungen dürften gleichwohl für weite Teile des Maschinen- und Anlagenbaus von Bedeutung sein:

  • Die bisher in Anhang IV der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG enthaltene Liste von Maschinen mit hohem Risikopotenzial wird erweitert und findet sich künftig in Anhang I der neuen EU-Maschinenverordnung. Änderungen dieser Liste können künftig von der EU-Kommission durch delegierten Rechtsakt vorgenommen werden. Konsequenz: Hersteller müssen damit rechnen, dass die Liste der Maschinen mit hohem Risikopotenzial künftig dynamisch angepasst wird und bestimmte Maschinen kurzfristig auf die Liste zu Anhang I Maschinen gelangen.
  • Bei der Konformitätsbewertung von Maschinen mit hohem Risikopotenzial (bisher in Anhang IV der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geregelt) muss künftig eine notifizierte Stelle involviert werden. Konsequenz: Für die betroffenen Unternehmen führt die zwingende Einbindung von notifizierten Stellen zu höheren Kosten bei der Konformitätsbewertung.
  • Es gelten neue sicherheitstechnische Anforderungen in Bezug auf Cybersicherheit und künstliche Intelligenz (KI). Konsequenz: Steigende Kosten für die Konformitätsbewertung betroffener Maschinen.
  • Begriffsdefinitionen und Pflichtenkataloge für die Wirtschaftsakteure (Hersteller, Einführer, Händler und Bevollmächtigte) werden neu gefasst und an den aktuellen europäischen Rechtsstand („New Legislative Framework“) angepasst. Konsequenz: Einführung behördlicher Meldepflichten, wenn von Maschinen im Feld Risiken ausgehen, neue Pflichten für Händler, insgesamt aber auch mehr Rechtssicherheit für die Industrie durch Anpassung an den aktuellen Rechtsstand.
  • Digitale Betriebsanleitungen sind für b2b-Maschinen zukünftig grundsätzlich erlaubt. Papierfassungen müssen auf Wunsch des Endkunden binnen sechs Monaten ab Kauf nachgeliefert werden. Konsequenz: Die von der Industrie lange ersehnte Zulassung der digitalen Betriebsanleitung kommt, allerdings mit erheblichen Einschränkungen.
  • Kein klares Bekenntnis zur Digitalisierung der Betriebsanleitung.
  • Keine Synchronisation mit der neuen europäischen KI-Verordnung.

 

Wo die Reise mit dieser neuen Rechtsverordnung hingeht, ist noch offen, da es auch von der entsprechenden Ratspräsidentschaft abhängt, welches EU-Land den Vorsitz hat und hier noch eingreifen wird.
Inhaltlich sind sich die nationalen Experten und Gremien uneinig über die möglichen Vorteile einer angepassten europäischen Maschinenverordnung.

 

Expertenwissen erhalten Sie in unseren Lehrgangsreihen:

 

Ein Auszug aus der VTFK Aktuell 10/2022

 

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Herr Carsten Pieper
Telefon-Nr.:   0 68 97 / 5 06 - 5 14 oder E-Mail: carsten.pieper@tuev-seminare.de