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Prüfung von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS)

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04-123: BWS-Schutzeinrichtung
Qualifizierung als zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203
  • Aufbau und Funktion nach DIN EN 61496 ff. und der neuen DIN EN ISO 13855
  • Betriebsarten
  • Wiederkehrende Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung § 14 Abs. 2
    • Dokumentationsprüfung
    • Ermittlung der gefahrbringenden Bewegung unter Berücksichtigung der DIN EN ISO 13855
    • Messung Nachlaufweg / Nachlaufzeit
  • Betrachtung der Gefährdungsbeurteilung
Ziel
In diesem Seminar lernen Sie den funktionalen Aufbau von BWS-Systemen (Lichtschranken, Lichtgitter, Laser) und deren unterschiedliche Betriebsarten kennen. Wir vermitteln Ihnen die für die Prüfung von Lichtschranken nach Betriebssicherheitsverordnung grundlegend erforderlichen Schritte und veranschaulichen die Bedeutung der Nachlaufmessung für die Sicherheit der Benutzer und die Umsetzung dieser Prüfung.
Zielgruppe
Instandhalter, Elektrofachkräfte, verantwortliche Elektrofachkräfte, elektrotechnisches Führungspersonal
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung (digital)
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
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FAQ

Die Nachlaufzeitmessung ist unabhängig von der Schutzeinrichtung der messtechnische Nachweis des einzuhaltenden Sicherheitsabstandes. Im Rahmen der Projektierung einer Anlage wird der Sicherheitsabstand berechnet und bei der Prüfung vor Inbetriebnahme durch eine Nachlaufzeitmessung bestätigt. Ob diese Nachlaufzeitmessung auch im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung. Einen besonderen Stellenwert hat die Nachlaufzeitmessung bei der Prüfung von Pressen und pressenähnlichen Maschinen. Hier ist eine Nachlaufzeitmessung grundsätzlich nach den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben erforderlich.
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Die Nachlaufzeitmessung ist unabhängig von der Schutzeinrichtung der messtechnische Nachweis des einzuhaltenden Sicherheitsabstandes. Im Rahmen der Projektierung einer Anlage wird der Sicherheitsabstand berechnet und bei der Prüfung vor Inbetriebnahme durch eine Nachlaufzeitmessung bestätigt. Ob diese Nachlaufzeitmessung auch im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung. Einen besonderen Stellenwert hat die Nachlaufzeitmessung bei der Prüfung von Pressen und pressenähnlichen Maschinen. Hier ist eine Nachlaufzeitmessung grundsätzlich nach den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben erforderlich.

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