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Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Produktbild von Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
04-75: Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Ausbildung gemäß DGUV Grundsatz 303-001 für elektrotechnische Arbeiten in Industrie-, Service- und Montagebetrieben
  • Theorie (50 UE):
    • Grundlagen der Elektrotechnik
    • Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms auf den Menschen, auf Tiere und Sachen
    • Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und beim indirekten Berühren
    • Prüfung der Schutzmaßnahmen
    • Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln
    • Grundlagen Erste Hilfe
    • Verantwortung (Fach- und Führungsverantwortung)
    • Betriebsspezifische, elektrotechnische Anforderungen  

  • Praxis (30 UE):
    • Elektrische Betriebsmittel
    • Lesen und Erstellen einfacher Schaltpläne
    • Herstellen von Anschlüssen, (z. B. an Drehstrommotoren, Schaltern, u. a.)
    • Aufbau von Schaltungen auf Montagetafeln
    • Umgang mit Messgeräten einschließlich Messübungen
    • Prüfung: Erst- und Wiederholungsprüfungen
  • Abschlussprüfung in Theorie und Praxis
Ziel
Sie werden im Sinne des DGUV Grundsatzes 303-001 zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" (TÜV) qualifiziert. Sie erhalten die Fachkenntnisse und Fertigkeiten im speziellen Aufgabengebiet für Ihre zukünftige Tätigkeit. Sie dürfen danach festgelegte elektrotechnische Arbeiten selbstständig und eigenverantwortlich durchführen. Das Seminar vermittelt Ihnen die Fachkunde, um folgende zulässige Tätigkeiten ausführen zu dürfen: Wechseln von Anschlussleitungen an elektrischen Betriebsmitteln, Anfertigen von Wechsel- und Drehstromverlängerungsleitungen, Wartungsarbeiten in Innen- und Außenbeleuchtungsanlagen, baugleiches Wechseln von Schaltern und Steckdosen in Wechselstromkreisen im spannungsfreien Zustand, An- und Abklemmen von Drehstrommotoren in spannungsfreiem Zustand.
Zielgruppe
Anlagenbetreiber, betriebliche Fach- und Führungskräfte, Gebäudetechniker, Instandhalter, Servicetechniker, elektrotechnische Laien mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung außerhalb der Elektrotechnik
Abschluss
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie das Zertifikat "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (TÜV)".
Leistungen
Im Preis sind die Prüfungsgebühr, das Zertifikat, Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Sie können betriebseigene Elektrowerkzeuge und Messgeräte mitbringen. Achtung: Der Samstag ist bei Schulungen, die an einem Freitag beginnen, von 08.00 bis 17.00 Uhr ein Veranstaltungstag (Freitag - Samstag und Montag - Samstag).
FAQ

Ja, dies ist der DGUV-Grundsatz 303-001 (ehemals BGG 944). Neben den Ausbildungsgrundlagen enthält dieses Werk auch Angaben über die später erlaubten Tätigkeiten.

Grundvoraussetzung für die Teilnahme ist lediglich eine abgeschlossene Berufsausbildung (außerhalb des Elektrobereiches). Sogar ein "Kraftfahrer" (zählt auch als Berufsausbildung) kann teilnehmen.

Der DGUV-Grundsatz 303-001 enthält eine Liste mit Tätigkeiten, von denen eine nach Erfüllung der folgenden drei Punkte als festgelegte Tätigkeit beauftragt werden darf: Der Besuch eines Seminars mit Inhalten nach DGUV-Grundsatz 303-001, die Einweisung in eine festgelegte Tätigkeit im jeweiligen Betrieb, die anschließend regelmäßig ausgeübt werden soll, sowie die schriftliche Bestellung im jeweiligen Betrieb zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ unter Nennung der entsprechenden festgelegten Tätigkeit, also die Beauftragung des Mitarbeiters durch den Unternehmer.

Nach Arbeitsschutzgesetz muss jährlich eine Unterweisung erfolgen; dies schreibt der Gesetzgeber allgemein vor. Als Unterweisung dient das Seminar 04-08.
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Ja, dies ist der DGUV-Grundsatz 303-001 (ehemals BGG 944). Neben den Ausbildungsgrundlagen enthält dieses Werk auch Angaben über die später erlaubten Tätigkeiten.

Grundvoraussetzung für die Teilnahme ist lediglich eine abgeschlossene Berufsausbildung (außerhalb des Elektrobereiches). Sogar ein "Kraftfahrer" (zählt auch als Berufsausbildung) kann teilnehmen.

Der DGUV-Grundsatz 303-001 enthält eine Liste mit Tätigkeiten, von denen eine nach Erfüllung der folgenden drei Punkte als festgelegte Tätigkeit beauftragt werden darf: Der Besuch eines Seminars mit Inhalten nach DGUV-Grundsatz 303-001, die Einweisung in eine festgelegte Tätigkeit im jeweiligen Betrieb, die anschließend regelmäßig ausgeübt werden soll, sowie die schriftliche Bestellung im jeweiligen Betrieb zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ unter Nennung der entsprechenden festgelegten Tätigkeit, also die Beauftragung des Mitarbeiters durch den Unternehmer.

Nach Arbeitsschutzgesetz muss jährlich eine Unterweisung erfolgen; dies schreibt der Gesetzgeber allgemein vor. Als Unterweisung dient das Seminar 04-08.

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