Schulung nach § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)

16-42: § 4 Lebensmittelhygieneverordnung
  • Aktuelle lebensmittelrechtliche Grundlagen
  • Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung
  • Vermeidung von nachteiligen Beeinflussungen der verschiedensten Lebensmittel
  • Eigenkontrollen inklusive Eigenkontrollplan nach HACCP-Grundsätzen
  • Lebensmittelhygiene, Personalhygiene, Mindestanforderungen an Betriebsräume
  • Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Risikobewertung
  • Lebensmittelkennzeichnung nach Zusatzstoffzulassungsverordnung sowie Allergenkennzeichnung nach Lebensmittelinformationsverordnung
  • Lagerausstattung und Organisation
  • Krisenmanagement, Havarieplan
  • Abfallmanagement
  • Eingliederung der Schulungsverpflichtungen in die vorhandenen Arbeitsprozesse
Ziel
Die Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln, LMHV vom 08. August 2007, fordert in § 4, dass leichtverderbliche Lebensmittel nur von Personen hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden dürfen, die aufgrund einer Schulung über die entsprechenden Fachkenntnisse ihrer jeweiligen Tätigkeit verfügen. Wir helfen Ihnen, die geforderte Schulungsverpflichtung praxisnah mit Motivation in Ihrem Betrieb umzusetzen und bieten Ihnen in diesem Workshop eine äußerst unkomplizierte und praxisnahe Möglichkeit, dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.
Zielgruppe
Alle Personen, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, interessierter Personenkreis
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Nach der Schulung können Sie ohne weitere finanzielle Belastungen die folgende Schulung in Ihrem Betrieb selbst durchführen. Sie kennen die aktuellen Rechtslagen genau, wissen, wie Sie mit den verschiedenen Anforderungen umzugehen haben und schützen sich auch dadurch vor eventuellen Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Buchung
p.P.

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