Sicherheitsbeauftragter nach DGUV Vorschrift 1 § 20
Seminar Nr.: 03-75
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ab 795,00 € p.P.
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Dauer: 2 Tage
Ihr nächstmöglicher Seminartermin: ab 03.03.2026
03-75: Sicherheitsbeauftragter nach DGUV Vorschrift 1 § 20
Grundlehrgang zum Erwerb der Fachkunde
- Aufbau des Arbeitsschutzes in Deutschland
- Einstieg und Struktur des staatlichen Arbeitsschutzrechtes unter Berücksichtigung des EU-Rechts
- Struktur der Unfallversicherungsträger
- Geltungsbereich der Vorschriften und Regelwerke des Arbeitsschutzes
- Staatliche Arbeitsschutzinstitutionen und Befugnisse der Gewerbeaufsichtsbehörde sowie der gewerblichen Berufsgenossenschaften / Unfallkasse
- Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
- Betriebliche Arbeitsschutzorganisation und Stellen des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie deren Verantwortlichkeiten
- Der Sicherheitsbeauftragte (SiB) - Bestellung und Mindestanzahl nach DGUV Vorschrift 1 sowie Unterstützung / Mitwirkungsmöglichkeiten des SiB
- Unfälle, Unfallursachen und Maßnahmen (TOP)
- Gesundheitsschutz im Betrieb (betriebliches Gesundheitsmanagement und gesundheitsfördernde Maßnahmen)
- Notfallmanagement (Erste Hilfe und Brandschutz)
- Der betriebliche Arbeitsschutz in der Praxis
- Die Gefährdungsbeurteilung
- Betriebsanweisungen und Unterweisungen
- Sichere Arbeits- und Betriebsmittel (Schutz- und Sicherheitseinrichtungen an Maschinen und deren Inaugenscheinnahme (Kontrolle)
- Bedeutung und Anwendung der Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
- Arbeitssicherheit und Psychologie
- Arbeitsschutzwidriges / Arbeitsschutzgerechtes Verhalten
- Kommunikation
Ziel
Mit unserem 2-tägigen Seminar zum angehenden internen Arbeitsschutzpartner, hier „Sicherheitsbeauftragter“, erhalten Sie das Grundgerüst, um den Unternehmer gemäß DGUV Vorschrift 1 § 20 bei der Umsetzung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie der Unfallverhütung aktiv zu unterstützen.
Zielgruppe
Zuverlässige Personen, die die genannten Aufgaben übernehmen sollen
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung (digital) als Nachweis der Fachkenntnisse, die für die Bestellung der Sicherheitsbeauftragten nachzuweisen sind
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
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Buchung
p.P.
| Beginn | Ende | Dauer | Tagungsort | Preis zzgl. MwSt. | |||
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| 2026 | |||||||
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90449 Nürnberg
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45525 Hattingen
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68165 Mannheim
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70499 Stuttgart
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22177 Hamburg
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Ja, es ist ein Grundlagenkurs.
Dies ist gesetzlich nicht klar und eindeutig geregelt. Je nach Umfang und Intensität der Ausbildung sowie in Abhängigkeit vom Gefährdungspotenzial ist eine Auffrischung oder Ergänzung durch eine interne oder externe Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung zielführend. Hier sprechen wir also eine Empfehlung aus, frühestens nach 3 und spätestens nach 5 Jahren eine Auffrischung (Seminar 03-133) durchzuführen.
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