Technische Prüfung von Brandschutzklappen
Seminar Nr.: 06-27
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ab 415,00 € p.P.
zzgl. MwSt.
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Dauer: 1 Tag
Ihr nächstmöglicher Seminartermin: ab 28.05.2026
06-27: Technische Prüfung von Brandschutzklappen
Erwerb der technischen Fachkenntnisse nach länderspezifischem Baurecht und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Rechtliche Grundlagen
- MBO / LBO, Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie M-LüAR, DIN-EN-Normen, ArbStättR
- Die verschiedenen Zulassungsarten bei Brandschutzklappen
- Bauarten von Brandschutzklappen
- Einbauvorschriften
- Praxisbeispiele
- Instandhalten und Prüfen von Brandschutzklappen
- Fachkunde und Prüfbefähigung nach BetrSichV als zur Prüfung befähigte Person
- Sanieren von Brandschutzklappen
- Abschlussprüfung (freiwillig)
Ziel
Dieses Seminar bildet den ersten Teil zum Erwerb der Fachkenntnisse zur Überprüfung von Brandschutzklappen. Sie erlernen die technischen Voraussetzungen und Abläufe zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Brandschutzklappen. Der Kurs ist der richtige für Sie, wenn Sie bereits über die notwendige Hygieneschulung nach VDI 6022 verfügen.
Zielgruppe
Haustechnisches Fachpersonal mit technischer Ausbildung
Abschluss
TÜV-Kompetenznachweis (digital) als Nachweis der erworbenen Fachkunde
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Dieses Seminar bieten wir auch in Kombination mit der Themenstellung "Hygienetätigkeit in RLT-Anlagen in Anlehnung an Kategorie B - VDI 6022" mit der Seminar-Nr. 06-26 an. Dauer: 2 Tage
Dieses Seminar eignet sich besonders zur Durchführung in Ihrem Unternehmen.
Über das Herz-Symbol können Sie Seminare im Merkzettel integrieren um diese zu vergleichen.
Buchung
p.P.
| Beginn | Ende | Dauer | Tagungsort | Preis zzgl. MwSt. | |||
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| 2026 | |||||||
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1
Tag
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45525 Hattingen
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415,00 €
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1
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90449 Nürnberg
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415,00 €
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1
Tag
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66280 Sulzbach
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415,00 €
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Der Sachkundenachweis der prüfenden Person sollte (Empfehlung – nicht gesetzlich vorgeschrieben) spätestens alle fünf Jahre aufgefrischt werden. Hierzu kann das Seminar 07-01 „Wiederkehrende Überprüfung von Brandschutzklappen“ gebucht werden.
Ein „Kompetenznachweis“ (z. B. bei Feststellanlagen) muss gesetzlich spätestens alle fünf Jahre aufgefrischt werden, ein Sachkundenachweis dagegen nicht. Für Letzteren besteht jedoch eine Fortbildungsverpflichtung.
Inhouse-Seminare
Alle unsere Seminare lassen sich auch in Ihrem Unternehmen durchführen. Gerne stimmen wir diese individuell mit Ihnen ab.
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