Technische Prüfung von Brandschutzklappen

Seminar Nr.: 06-27
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ab 415,00 € p.P.
zzgl. MwSt.
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Ihr nächstmöglicher Seminartermin: ab 08.09.2025
06-27: Brandschutzklappen (Technik)
Erwerb der technischen Fachkenntnisse nach länderspezifischem Baurecht und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Rechtliche Grundlagen
- MBO / LBO, Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie M-LüAR, DIN-EN-Normen, ArbStättR
- Die verschiedenen Zulassungsarten bei Brandschutzklappen
- Bauarten von Brandschutzklappen
- Einbauvorschriften
- Praxisbeispiele
- Instandhalten und Prüfen von Brandschutzklappen
- Fachkunde und Prüfbefähigung nach BetrSichV als zur Prüfung befähigte Person
- Sanieren von Brandschutzklappen
- Abschlussprüfung (freiwillig)
Ziel
Dieses Seminar bildet den ersten Teil zum Erwerb der Fachkenntnisse zur Überprüfung von Brandschutzklappen. Sie erlernen die technischen Voraussetzungen und Abläufe zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Brandschutzklappen. Der Kurs ist der richtige für Sie, wenn Sie bereits über die notwendige Hygieneschulung nach VDI 6022 verfügen.
Zielgruppe
Haustechnisches Fachpersonal mit technischer Ausbildung
Abschluss
TÜV-Kompetenznachweis als Nachweis der erworbenen Fachkunde
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Dieses Seminar bieten wir auch in Kombination mit der Themenstellung "Hygienetätigkeit in RLT-Anlagen in Anlehnung an Kategorie B - VDI 6022" mit der Seminar-Nr. 06-26 an. Dauer: 2 Tage
Dieses Seminar eignet sich besonders zur Durchführung in Ihrem Unternehmen.
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Buchung
p.P.
Beginn | Ende | Dauer | Tagungsort | Preis zzgl. MwSt. | |||
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2025 | |||||||
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08.09.2025 08:30 Uhr
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08.09.2025 16:00 Uhr
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1
Tag
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66280 Sulzbach
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415,00 €
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Der Sachkundenachweis der prüfenden Person, sollte (Empfehlung - nicht gesetzlich vorgeschrieben) spätestens alle 5 Jahre aufgefrischt werden. Hierzu kann das Seminar 07-01 "Wiederkehrende Überprüfung von Brandschutzklappen" gebucht werden, da es inhaltlich immer den aktuellen technischen und rechtlichen Stand abbilden muss!
Ein "Kompetenznachweis" (z.B. bei Feststellanlagen) MUSS gesetzlich spätestens alle 5 Jahre aufgefrischt werden, ein Sachkundenachweis dagegen gesetzlich nicht, aber eine Fortbildungsverpflichtung besteht!
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