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Technische Prüfung von Brandschutzklappen

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06-27: Technische Prüfung von Brandschutzklappen
Erwerb der technischen Fachkenntnisse nach länderspezifischem Baurecht und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Rechtliche Grundlagen
    • MBO / LBO, Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie M-LüAR, DIN-EN-Normen, ArbStättR
  • Die verschiedenen Zulassungsarten bei Brandschutzklappen
  • Bauarten von Brandschutzklappen
  • Einbauvorschriften
  • Praxisbeispiele
  • Instandhalten und Prüfen von Brandschutzklappen
    • Fachkunde und Prüfbefähigung nach BetrSichV als zur Prüfung befähigte Person
  • Sanieren von Brandschutzklappen
  • Abschlussprüfung (freiwillig)
Ziel
Dieses Seminar bildet den ersten Teil zum Erwerb der Fachkenntnisse zur Überprüfung von Brandschutzklappen. Sie erlernen die technischen Voraussetzungen und Abläufe zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Brandschutzklappen. Der Kurs ist der richtige für Sie, wenn Sie bereits über die notwendige Hygieneschulung nach VDI 6022 verfügen.
Zielgruppe
Haustechnisches Fachpersonal mit technischer Ausbildung
Abschluss
TÜV-Kompetenznachweis (digital) als Nachweis der erworbenen Fachkunde
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Dieses Seminar bieten wir auch in Kombination mit der Themenstellung "Hygienetätigkeit in RLT-Anlagen in Anlehnung an Kategorie B - VDI 6022" mit der Seminar-Nr. 06-26 an. Dauer: 2 Tage Dieses Seminar eignet sich besonders zur Durchführung in Ihrem Unternehmen.
FAQ

Der Sachkundenachweis der prüfenden Person sollte (Empfehlung – nicht gesetzlich vorgeschrieben) spätestens alle fünf Jahre aufgefrischt werden. Hierzu kann das Seminar 07-01 „Wiederkehrende Überprüfung von Brandschutzklappen“ gebucht werden.

Ein „Kompetenznachweis“ (z. B. bei Feststellanlagen) muss gesetzlich spätestens alle fünf Jahre aufgefrischt werden, ein Sachkundenachweis dagegen nicht. Für Letzteren besteht jedoch eine Fortbildungsverpflichtung.
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Der Sachkundenachweis der prüfenden Person sollte (Empfehlung – nicht gesetzlich vorgeschrieben) spätestens alle fünf Jahre aufgefrischt werden. Hierzu kann das Seminar 07-01 „Wiederkehrende Überprüfung von Brandschutzklappen“ gebucht werden.

Ein „Kompetenznachweis“ (z. B. bei Feststellanlagen) muss gesetzlich spätestens alle fünf Jahre aufgefrischt werden, ein Sachkundenachweis dagegen nicht. Für Letzteren besteht jedoch eine Fortbildungsverpflichtung.

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