Update Umsetzung / Handhabung der Rechtsgrundlagen zur Erfüllung der Unternehmerpflichten nach § 13 ArbSchG

05-8115: Update Verantwortliche Person
Fortbildung und Auffrischung der Aufgaben, Pflichten und Verantwortung nach ArbSchG und DGUV Vorschrift 1
  • Aktuelle Entwicklungen in arbeitsschutzrelevanten Regelwerken, wie u. a.:
    • Neue Gesetze, Gesetzesvorhaben und deren Auswirkung
    • Neue oder aktualisierte Verordnungen
    • Neue Technische Regeln und DGUV-Schriften
    • Frageforum zu den Standardregelwerken
  • Aktuelle Themen aus der Forderung des ArbSchG und der BetrSichV
    • Ermitteln und Beurteilen von Gefährdungen
    • Ergreifen und Umsetzen von erforderlichen Schutzmaßnahmen
    • Veröffentlichen von schriftlichen Betriebsanweisungen
    • Auswahl geeigneter Mitarbeiter
    • Unterweisen von Mitarbeitern vor Aufnahme der Tätigkeit
    • Übertragen von Arbeitsschutzpflichten
    • Beheben von Defiziten
  • Fremdfirmenmanagement
    • Einweisen und Unterweisen von Fremdfirmenmitarbeitern
  • Prüfungen
    • Häufigkeit und Umfang von Prüfungen an Arbeitsmitteln und an technischen Anlagen
  • Erfahrungsaustausch und Diskussion
Ziel
Verantwortung im Arbeitsschutz ist jedermanns Sache, der im Berufsleben steht und zwar ohne Ausnahme. Wer Weisungen erteilt, ist demnach eine Führungskraft und trägt in seinem definierten und beschriebenen Aufgabenbereich die Verantwortung für die ihm unterstellten Beschäftigten. Sie als bestellte verantwortliche Person nach § 13 ArbSchG (z. B. VTFK TÜV) müssen sich zur Erfüllung Ihrer Aufgabe regelmäßig fortbilden, da die zu beachtenden Arbeitsschutzvorschriften sich weiterentwickeln. In diesem eintägigen Seminar werden Ihnen die Grundlagen nochmals kurz dargestellt, die neuen zu beachtenden Regelwerke erläutert, im Plenum gemeinsam diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht.
Zielgruppe
Betriebliche Fach- und Führungskräfte, die die ihnen übertragene Verantwortung nach § 13 (2) ArbSchG wahrnehmen und an einer Grundschulung VTFK teilgenommen haben.
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Hinweise
Das Seminar erfüllt die Forderungen nach wiederkehrender Unterweisung entsprechend ArbSchG § 12 und DGUV Vorschrift 1 § 4. Es richtet sich speziell an alle betrieblichen Führungskräfte.
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