Vorgeschriebene Jahresunterweisung nach Arbeitsschutzgesetz und Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1

03-21: Jahresunterweisung Industrie

Themenblöcke (mindestens 1 UE - jeweils zwischen 30 - 45 Minuten)

Block 1

Allgemeine Unterweisung nach ArbSchG §§ 15 bis 17 in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1

  • Pflichten der Beschäftigten, Unterstützungspflichten, Rechte, Besonderheiten
  • Durchführung der GBU / Risikobetrachtung vor Beginn
  • Handling, Pflege, bestimmungsgemäßer Gebrauch von PSA inkl. gegen Lärm

Block 2

Unterweisung nach ArbSchG § 9 in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1

  • Alleinarbeiten und gefährliche Arbeiten

Block 3

Allgemeine Unterweisung nach ArbSchG §§ 15 bis 17 in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1

  • Bildschirmarbeitsplätze (Besonderheiten)
  • Dienstreisen
  • Straßenverkehr

Block 4

Unterweisung für Mitarbeiter in explosionsgefährdeten Bereichen (GefStoffV Anhang I Ziffer 1.4)

  • Kennzeichnung ex-gefährdeter Bereiche; Ex-Zonen
  • Zündquellen, einschließlich gefährlicher elektrostatischer Entladungen
  • Auswahl und Einsatz geeigneter Arbeitsmittel für Arbeiten in Ex-Bereichen
  • Besonderheiten bei Wartungsarbeiten

Block 5

Brandschutzunterweisung nach ArbSchG, ArbStättV und DGUV Vorschrift 1

  • Brandlasten, -klassen und -verlauf
  • Umgang mit Handfeuerlöschern, Löschdecken usw.
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutz-/ Evakuierungshelfers

Block 6

Arbeiten in engen Räumen, wie z. B. Silos, Versorgungskanälen etc.

  • Mögliche schädliche Gase und Wirkung auf den Menschen sowie Hygienemaßnahmen
  • Geeignete und erforderliche Schutzmaßnahmen
  • Geforderte Maßnahmen zur Rettung und Ersten Hilfe

Block 7

Unterweisung im Umgang mit Gefahrstoffen (§ 14 GefStoffV)

  • Betriebsanweisung / Arbeitsanweisung sowie Persönliche Schutzausrüstung
  • Handling von bestimmten betriebsspezifischen Gefahrstoffen
  • Gefahrensymbole und ihre Bedeutung

Block 8

Arbeiten mit Arbeitsmitteln in Höhen nach BetrSichV

  • Höhenarbeitsplätze und Arbeiten mit Aufstiegsmitteln (Leitern)
  • Sicheres Arbeiten und Bedienen von Hubarbeitsbühnen (FHAB)

Block 9

Arbeiten an und mit betriebsspezifischen Arbeitsmitteln nach BetrSichV

  • Gefahren und Schutzmaßnahmen an laufenden Maschinen und gefährlichen Arbeitsmitteln in der Werkstatt (Sägen, Bohren, Schleifen, Biegen)
  • Hydraulische und pneumatische Systeme und deren Gefahren inkl. Beachtung von WHG
  • Sicherheitsmaßnahmen vor und während der Reparatur
  • Arbeiten und Kontrollen an Aufzügen
  • Heiße, kalte und unter Druck stehende Medien / Arbeitsmittel

Block 10

Innerbetrieblicher Transport; hier Heben von Lasten (manuell)

  • Besonderheiten und Hinweise zum manuellen Heben, Tragen, Ziehen, Schieben von Lasten sowie statischen Körperhaltungen nach LMM

Block 11

Innerbetrieblicher Transport; hier Heben von Lasten (maschinell)

  • Kranbetrieb und deren Gefahren
  • Anschlagmittel und Anschlagen von Lasten

Block 12

Innerbetrieblicher Transport und Verkehr; hier Ladungssicherung, Transportwege, Flurförderzeuge

  • Ladungssicherung (Lasten und Verladung auf Fahrzeuge)
  • Transportwege
  • Flurförderzeuge und sonstige Transportmittel

Block 13

Gefahren durch elektrischen Strom (E-Anlagen / Betriebsmittel)

  • Gefahren durch den elektrischen Strom
  • Verhalten bei Störungen und Schäden an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • Arbeiten in der Nähe von spannungsführenden Teilen

Block 14

Umgang und Verhalten in Lärm-/ Schwingungsbereichen

  • Grundlagen (LärmVibrationsArbSchV und ArbStättV)
  • Vorgaben für Lärmbereiche und Vibrationen (TRLV und ASR)
  • Technischer Stand Hersteller, PSA und Unterweisung

Block 15

Umgang und Verhalten mit Arbeitsmitteln nach OStrV, EMFV und StrlSchG sowie DGUV

  • Grundlagen (Laser, UV-Strahlung, Röntgen, elektromagnetische Felder,…)
  • Vorgaben

Bei Interesse senden wir Ihnen gerne eine detaillierte, auf Ihre betrieblichen Belange zugeschnittene Seminarbeschreibung zu. Bitte sprechen Sie uns an!

Ziel
Der Unternehmer ist verpflichtet, einmal jährlich ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung muss nach DGUV Vorschrift 1 § 4 dokumentiert werden. Über unser Baukastenseminar können Sie die Unterweisung für Ihren Betrieb individuell zusammenstellen, erweitern oder kürzen.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus allen oder ausgewählten Betriebsbereichen
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung über die vorgeschriebene Jahresunterweisung nach ArbSchG, BetrSichV und nach den geltenden DGUV Regelwerken.
Hinweise
Max. 8 Themenblöcke, beliebige Zusammenstellung (max. 12 Teilnehmer), weitere Themen nach Absprache möglich. Die Unterweisung kann auch für 2 Gruppen (jeweils max. 12 Teilnehmer) mit 4 - 5 Themenblöcken aufgeteilt werden.

Buchung
p.P.

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