Vorgeschriebene Jahresunterweisung nach ArbSchG, BetrSichV und DGUV V 1 unter Berücksichtigung der BildscharbV für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
Seminar Nr.: 03-125
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03-125: SU Büro- und Bildschirmarbeitsplatz
8 Blockschulungseinheiten à 45 Minuten
- Ergonomie am Büro- und Bildschirmarbeitsplatz - Das steckt dahinter
- Beleuchtung und gutes Sehen
- Gutes Klima
- Gefährdungen und Belastungen sowie deren mögliche Auswirkungen
- Bildschirmarbeitsplatz einrichten (Grundsätze)
- Einfache Tools und Möglichkeiten für die Beschäftigten zur Selbstkontrolle
- Diskussion und Fragerunde zu den einzelnen Themengebieten
Ziel
Der Unternehmer ist verpflichtet, einmal jährlich ausreichend und angemessen unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung eine mit der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogene Unterweisung durchzuführen.
Diese Unterweisung muss nach BetrSichV § 12 (1) Satz 4 und DGUV Vorschrift 1 § 4 dokumentiert werden.
Die folgende modulare Blockschulungseinheit erfüllt die Forderungen der BetrSichV und BildscharbV.
Durch diese praxisnahe Unterweisung anhand betriebsspezifischer Ausstattungen und Gegebenheiten findet sich jeder Teilnehmer an seinem Arbeitsplatz wieder.
Zielgruppe
Betroffene Beschäftigte aus allen Betriebsbereichen mit Büro- / Bildschirmarbeitsplätzen
Abschluss
Nachweis über Sammelliste und Rahmenlehrplan über die Teilnahme an der vorgeschriebenen Jahresunterweisung nach ArbSchG, BetrSichV und DGUV Vorschrift 1.
Hinweise
Für den Praxisteil (Bildschirmarbeitsplatz einrichten) sollte durch den Auftraggeber ein Bürodrehstuhl und ein gängiger Bildschirm zur Verfügung gestellt werden.
Die TN-Zahl pro Block sollte max. 16 Beschäftigte betragen!
Das entspricht einer Schulung von ca. 128 Beschäftigten pro Tag.
Buchung
p.P.
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