Vorgeschriebene Sicherheitsunterweisung für Beschäftigte in explosionsgefährdeten Bereichen
Seminar Nr.: 03-10
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03-10: Ex-Sicherheitsunterweisung
Qualifizierung als beauftragter Beschäftigter nach § 12 (3) BetrSichV
- Allgemeine Grundlagen
- Voraussetzungen für das Entstehen von Explosionen durch: Gase, Dämpfe, Nebel, Stäube
- Kennzeichnung ex-gefährdeter Bereiche
- Optische und akustische Warnsysteme
- Zoneneinteilung für Ex-Bereiche
- Gase, Nebel, Dämpfe
- Stäube
- Zündquellen, einschließlich gefährlicher elektrostatischer Entladungen
- Brandwache, Brandmeldeanlagen, Löschgeräte, -mittel
- Explosionssicherheit
- Schriftliche Beauftragung des Arbeitgebers
- Sicherheitsvorkehrungen vor Beginn der Arbeiten
- Vermeidung elektrostatischer Aufladungen bei Ausführung der Arbeiten
- Auswahl und Einsatz geeigneter Arbeitsmittel für Arbeiten in Ex-Bereichen
- Durchführung von Arbeiten in Ex-Bereichen
- Besonderheiten bei Wartungsarbeiten
- Gefährliche Arbeiten in Ex-Bereichen, z. B. Heißarbeiten wie:
- Schweißarbeiten, Löten
- Auftauarbeiten, Trennschleifarbeiten etc.
- Verantwortliche Personen für die betrieblichen Ex-Bereiche
- Freigabemessungen, Freigabeschein
Ziel
Für Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen muss der Arbeitgeber alle Beschäftigten ausreichend und angemessen hinsichtlich des Explosionsschutzes unterweisen (Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Anhang I Nr. 1). Diese Personen gelten dann als "Beauftragte Beschäftigte" nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 12 (3).
Zielgruppe
Mitarbeiter aus Produktion, Lager, Service oder Instandhaltung, die in explosionsgefährdeten Bereichen arbeiten
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung als Nachweis der durchgeführten Schulung im Sinne GefStoffV Anhang I Nr. 1.2 (1) und Nr. 1.4.
Buchung
p.P.
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