Workshop zur Umsetzung von Allergenen bei loser Ware

16-28: Umsetzung von Allergenen
Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
Ziel
Seit dem 13. Dezember 2014 müssen 14 Hauptallergene bei loser Ware auf Speisekarten, Aushängen und Speiseplänen kenntlich gemacht werden. Von der Verordnung LMIV sind Gemeinschaftsverpflegungsküchen, aber auch Kindertagesstätten, Gastronomiebetriebe, Bäckereien usw. betroffen. Gehen Sie in die Offensive und positionieren Sie Ihre Küche als „Qualifizierten Gastgeber für Allergiker“.
16-28: Umsetzung von Allergenen
  • Neue Gesetzliche Grundlagen
  • Allergenmatrix und Management
  • Kennzeichnung auf der Speisekarte oder Anhang mit Symbolen
  • Integration der Allergene in das betriebliche Eigenkontrollsystem und HACCP
  • Unverträglichkeitsreaktionen auf Lebensmittel und Notfallmanagement
  • Kenntnis möglicher Allergiequellen
  • Deklarationen richtig lesen
  • Einsatz von Produkten mit möglichst wenig Allergenen
  • Verbindliche Rezepte und erlaubte Ableitungen
  • Unterscheidung von Allergien und Unverträglichkeiten
  • Wiederholungsbelehrung nach §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Mitarbeiterschulung
  • Spurenkennzeichnung mit dem Hinweis „kann enthalten“
  • Schwellenwerte
  • Risikobewertung
Zielgruppe
Hygienebeauftragte für Gemeinschaftsverpflegung, interessierter Personenkreis
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung

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p.P.

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