Zur Prüfung befähigte Person von Fahrtreppen und Fahrsteigen

Seminar Nr.: 05-505
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05-505: Prüfung Fahrtreppen
Anwendung der Inhalte des Regelwerks auf die Prüfung von Fahrtreppen und Fahrsteigen
- Gesetze und Vorschriften
- Maschinenrichtlinie
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DIN EN 13015: Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen
- DIN EN 115: Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Fahrtreppen und Fahrsteigen
- DGUV Informationen 208-028 und DGUV Informationen 208-029
- Arbeitssschutzgesetz
- Technische Regeln für Arbeitsstätten, ASR A 1.8
- Sicherheitsanforderungen
- Sicherheitstechnische Einrichtungen und Bauteile
- Mängel und Unfälle
- Wartung und Instandsetzung
- Erstmalige und wiederkehrende Prüfungen nach BetrSichV
Ziel
Betriebserfahrene Personen mit geeigneter Berufsausbildung und der Fachkunde zur Beurteilung des sicheren Zustands der Arbeitsmittel können im Betrieb als zur Prüfung befähigten Person bestellt werden und im Anschluss eigenverantwortlich die Prüfungen der Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung § 14 durchführen. Dieses Seminar vermittelt den Teilnehmern die Inhalte der Vorschriften und Regelwerke für die Durchführung der Prüfungen an o.g. Arbeitsmitteln und damit die erforderliche Fachkunde als Grundlage der Bestellung. Darüber hinaus erhalten sie praxisnahe Hinweise zu Organisation, Ablauf und Dokumentation der Prüfungen.
Zielgruppe
Instandhalter, Führungspersonal Technik, Instandhaltungsleiter, Wartungsmonteure
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Der Unternehmer kann Personen, die die unter Ziel genannten Voraussetzungen erfüllen, mit der Durchführung der Prüfungen nach § 14 BetrSichV beauftragten.
Das Seminar erfüllt die Forderung nach wiederkehrender Unterweisung entsprechend ArbSchG § 12 und DGUV Vorschrift 1 § 4.1.
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Beginn | Ende | Dauer | Tagungsort | Preis zzgl. MwSt. | |||
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2025 | |||||||
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Tag
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