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Zur Prüfung befähigte Person von Kranen und Hebezeugen (ehemalige Kransachkunde)

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05-507: Hebezeuge
Vermittlung der Prüffachkunde
  • Gesetzliche Vorschriften und Regelwerke
    • BetrSichV
    • TRBS 1201 und 1203
    • TRBS 1111
    • DGUV Vorschrift 52
    • DGUV Vorschrift 54
    • DGUV Grundsatz 309-001
  • Hebezeugarten
    • Portalkrane, Brückenkrane, Elektrokettenzüge, Seilwinden, Serienhubwerke
  • Wartung und Pflege von Hebezeugen
  • Zur Prüfung befähigte Person vs. Sachkundiger
    • Voraussetzungen und Beachtung der TRBS 1203
  • Erst- und wiederkehrende Prüfungen
    • Prüfpunkte und Prüfschritte
    • Art und Umfang der Prüfungen
    • Nachweis der Prüfungen (Inhalt und Aufbau)
    • Dokumentationsart der Prüfung (z. B. Prüfbuch)
  • Ergänzungen und Besonderheiten aus dem Regelwerk
  • FAQs - wichtige Fragen und richtige Antworten
  • Abschließende Gruppenarbeiten mit Präsentation der Ergebnisse
Ziel
Sie als betriebserfahrene Person mit geeigneter Berufsausbildung und den Fachkenntnissen zur Beurteilung des sicheren Zustands der Arbeitsmittel können im Betrieb als zur Prüfung befähigte Person bestellt werden und im Anschluss eigenverantwortlich die Prüfungen der Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 14 (4) in Verbindung mit Anhang 3 Abschnitt 1 durchführen. Dieses Seminar vermittelt Ihnen die benötigten Fachkenntnisse auf dem Gebiet der ordnungsgemäßen Durchführung von Prüfungen an Krananlagen und Kettenzügen (Hebezeuge) auf der Basis der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, DGUV Regeln sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik, damit der sicherheitstechnische Zustand und die sachgerechte Anwendung beurteilt werden können.
Zielgruppe
Betriebserfahrenes Fachpersonal nach § 2 (6) BetrSichV, das zukünftig als zur Prüfung befähigte Person bestellt werden soll
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung (digital) als Nachweis der Fachkenntnisse
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Das Seminar erfüllt die Forderung nach BetrSichV Anhang 1 Punkt 2 und DGUV Vorschrift 52. Der Unternehmer kann Personen, die die unter Ziel genannten Voraussetzungen erfüllen, mit der Durchführung der Prüfungen nach § 14 BetrSichV beauftragen. Die Fachkunde zur Prüfung von Anschlagmitteln (Ketten, Seile, Bänder) ist nicht Inhalt dieses Seminars. Hierzu verweisen wir auf das Seminar mit der Nr. 05-508.
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