23.08.23

Nachhaltigkeit, Material und Fachkräftemangel

Nachhaltigkeit, Material- und Fachkräftemangel

Nachhaltigkeit, Material- und Fachkräftemangel, Qualitätssicherung und gute Arbeitsbedingungen sind auch beim Arbeitsschutz wichtige und präsente Themen. 
  • Wie weit sind diese Themen bei Ihnen aktuell?
  • Was verstehen Sie unter Nachhaltigkeit?
Nachhaltigkeit – ein Wort, das uns in den letzten Jahren immer häufiger in fast allen Bereichen unseres Lebens begegnet. Doch was heißt Nachhaltigkeit genau? Während wir im Alltagssprachgebrauch den Begriff u. a. mit Langlebigkeit und Umweltschutz verbinden, bezieht sich „nachhaltige Entwicklung“ auf den verantwortungsbewussten Umgang mit den endlichen Ressourcen unserer Erde. 

Aber wie kommt jetzt der Zusammenhang mit Arbeitsschutz? 

Betrachten wir hier den Einsatz und Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung, hier speziell den Bereich Gehörschutz, Handschuh oder Kleidung. Hier können die Verantwortlichen im Betrieb immer mehr den Fokus auf die Maßnahmenhierarchie legen, d. h. das bekannte T-O-P-System optimieren. Mehr technische, vertretbare und verhältnismäßige Maßnahmen vorrangig zum sicheren Arbeiten als Lösung heranziehen oder beim Einsatz von notwendiger PSA (Einweggehörschutz, Einweghandschuhe, Schutzkleidungen,…) den Umweltaspekt in Form der Entsorgung (= Abfallvermeidung) reduzieren. 
Diese nachhaltige Bewertung sollten Sie zukünftig im gesamten Bereich des notwendigen Einsatzes Ihrer gesamten ausgewählten PSA anwenden und überprüfen. 

Materialmangel im Bereich Produktion oder Ersatzteilbeschaffung hat Sie die letzten Jahren auch vor neue Herausforderungen gestellt, die Sie hoffentlich nicht dazu bewegten Qualitätsanforderungen oder Vorgaben der Hersteller aufzubrechen.
Denken Sie als Führungskraft und Verantwortliche Person an Ihre Garantenstellung, auch bezogen auf die Bereitstellung und Aufrechterhaltung der Anlagensicherheit. 
Dies beinhaltet auch in solchen Phasen, Lösungsvarianten zu erarbeiten, damit die Anlagensicherheit nicht beeinträchtigt wird oder an Folgekosten leidet, die evtl. zeitversetzt auftreten können. Wenn nicht vom Hersteller freigegebene Bauteile zu einem Erignis mit Personenschaden führen, kann der Maschinenhersteller nicht zu Verantwortung (Haftung) gezogen werden. Und nein, das heißt nicht, dass Sie bie alten Anlagen nicht selber Bauteile oder „Gebrauchte“ verwenden dürfen. Sie müssen durch einen internen Prüfungsprozess sicherstellen und dokumentierenm dass Sie vor dem Ein-/Ausbau dies nach Stand/Regeln der Technik geprüft haben. 

Beim Fachkräftemangel verhält es sich so ähnlich. Sie haben festgelegt, wer, was, wann und wo bei Ihnen arbeiten darf unter Voraussetzungen der notwendigen Qualifikationen (Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher Einsatz). So weit so gut und auch richtig, aber auch hier wird uns / Sie die Entwicklung der letzten Jahre einholen.

 Kommen Sie daher nicht in die Versuchung, ungelernte, nicht qualifizierte oder unerfahrene Versicherte für Tätigkeiten einzusetzen, die sonst nur „Fachpersonal“ ausgeführt hat bzw. nur ausführen durfte. Kommt es in solchen Fällen zu einem Unfall / Ereignis mit Personalschaden, stehen die Ermittlungsbehörden (Polizei, Amt für Arbeitsschutz, Unfallversicherungsträger etc.) bei Ihnen wortwörtlich „auf der Matte“ und stellen sehr unangenehme Fragen, wie es zum Unfall kommen konnte. 
  • Also, warum führten nicht qualifizierte Versicherte diese Tätigkeit aus? 
  • War das Personal ordnungsgemäß ein- oder unterwiesen worden? 
  • Planen Sie langfristig mit Ihrem Personal, auch Ungelernten oder Leiharbeitern Fördern (entwickeln) und fordern Sie das vorhandene Personal in den notwendigen Fachbereichen? 
  • Rechtzeitiger Transfer des Wissens erfahrener Fachkräfte Einstieg und Förderung digitaler Prozesse (wo es möglich ist) und Mitnahme aller Versicherten 
  • Nutzen Sie hierfür finanzielle Anreize wie länderspezifische Fördermittel der Weiter- / Fortbildung 

Perspektiven, Beteiligung, etc. sind weitere Schlagworte, mit denen Sie gegensteuern könnten. 

Sie sehen, die sonst alltäglichen Probleme, „Wie integriere ich die neuen Arbeitsschutzverordnungen in die Praxis?“ sind das eine, aber auch noch die o. g. Schlagworte als Führungskraft auf dem Schirm zu haben und zu verantworten, das andere.

Expertenwissen erhalten Sie in unseren Seminaren der Themenwelt Nachhaltigkeit

Ein Auszug aus der VTFK Aktuell 04/2023

Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen gerne: 
Herr Carsten Pieper 
Telefon-Nr.: 0 68 97 / 5 06 - 5 14 oder E-Mail: carsten.pieper@tuev-seminare.de