05.03.23

Verantwortung im Brandschutz

Verantwortung im Brandschutz: Wer? Für was? Wo steht das? – Grundinformationen zum Thema

Dieses Kapitel ist schnell erklärt: Brandschutz ist „Chefsache“.

Für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen und in den Arbeitsstätten ist der Unternehmer bzw. Arbeitgeber verantwortlich.

Brandschutz ist auch unabhängig von Art und Größe des Betriebs im eigenen Interesse „Chefsache“. Aus diesem Grunde muss jede Führungskraft auch hier in ihrer Pflichten- / Delegationsvereinbarung nachschauen, was konkret die Pflichten im betrieblichen Brandschutz sind.

Es ist darauf zu achten, dass Sie ausreichend Brandschutzhelfer (m/w/d) ausgebildet und bestellt sowie einen fach-/ sachkundigen internen oder externen Brandschutz-Beauftragten (m/w/d) an der Seite haben.


Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei, einen ersten Überblick zu bekommen:

  1. Ist der Brandschutz übergeordnet organisiert?
  2. Deckt er alle Bereiche ab?
  3. Wurden Brandschutzhelfer in die Bereiche eingewiesen?
  4. Finden regelmäßige Fortbildungen statt?

Machen Sie sich darüber ein Bild und bitte dokumentieren Sie alles!

 

Expertenwissen zu dem Thema:

Ein Auszug aus der VTFK Aktuell 10/2022

Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen gerne:
Herr Carsten Pieper
Telefon-Nr.:   0 68 97 / 5 06 - 5 14 oder E-Mail: carsten.pieper@tuev-seminare.de